Neu im Jobcenter?

Zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit?

Bin ich beim Jobcenter Stadt Heilbronn oder bei der Agentur für Arbeit Heilbronn richtig? Was sind die Aufgaben?

Sie sind sich nicht sicher? Hier bekommen Sie einige Informationen dazu:

Unterschiede bei der Organisation

Das Jobcenter Stadt Heilbronn ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Heilbronn und der Agentur für Arbeit Heilbronn.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die übergeordnete Bundesbehörde. Die Dienststelle der BA auf lokaler Ebene ist die Agenturen für Arbeit Heilbronn.

Welche Personen gehen zum Jobcenter und welche zur Agentur für Arbeit?

Ausschließlich für Personen, die Grundsicherungsgeld beziehen bzw. beantragen möchten.

In der Regel für Personen, die

  • Arbeitslosengeld beziehen,
  • arbeitssuchend sind (ohne Leistungen),
  • von Arbeitslosigkeit bedroht sind,

sich zu Studium-/ Ausbildungsmöglichkeiten (Berufsberatung) oder ihrer beruflichen Situation auf dem Arbeitsmarkt beraten lassen möchten.

Holzpfosten mit drei bunten Richtungsschildern in Rot, Grün und Blau vor Bäumen im Hintergrund.

Welche Leistungen (Geld) werden gezahlt?

Grundsicherungsgeld nach dem SGB II

Arbeitslosengeld nach dem SGB III

Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld?

Anspruch hat, wer …

  • hilfebedürftig ist,
  • mindestens 15 Jahre alt und die Altersgrenze für Rente noch nicht erreicht hat,
  • in Deutschland lebt und
  • mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.

Anspruch hat, wer …

  • arbeitslos ist,
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und
  • in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert war.

Welche Aufgaben hat das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit?

  • Beratung, Förderung und Vermittlung in Arbeit von Beziehenden des Grundsicherungsgeldes
  • Sicherung des Lebensunterhaltes (Auszahlung von Grundsicherungsgeld, Mehrbedarfe)
  • Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen (z.B. Klassenfahrten, Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler)
  • Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung (soweit sie zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist)
  • usw.
  • Beratung, Förderung und Vermittlung in Arbeit von Arbeitslosengeldbeziehenden / Arbeitsuchenden
  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Vermittlung von Ausbildungsstellen
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Entgeltersatzleistungen bei Kurzarbeit und Insolvenz
  • usw.

Bitte beachten Sie, dass die Aufzählungen der Aufgaben nicht vollständig sind!

Papierfiguren stehen an einer Kreuzung aus farbigen Flächen.