Jobcenter Stadt Heilbronn
  • Jobcenter.digital
  • Termin vereinbaren
  • Öffentliche Zustellungen
  • Suche
  • Menü Menü

Neu im Jobcenter?

Zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit?

Bin ich beim Jobcenter Stadt Heilbronn oder bei der Agentur für Arbeit Heilbronn richtig? Was sind die Aufgaben?

Sie sind sich nicht sicher? Hier bekommen Sie einige Informationen dazu:

Unterschiede - Zum Jobcenter oder zur Agentur?
Arbeitslosengeld oder Bürgergeld - wer zahlt was?
Aufgaben von Jobcenter und Agentur für Arbeit
Kontaktformular

Unterschiede bei der Organisation

Jobcenter Stadt Heilbronn

Das Jobcenter Stadt Heilbronn ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Heilbronn und der Agentur für Arbeit Heilbronn.

Agentur für Arbeit Heilbronn

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die übergeordnete Bundesbehörde. Die Dienststelle der BA auf lokaler Ebene ist die Agenturen für Arbeit Heilbronn.

Welche Personen gehen zum Jobcenter und welche zur Agentur für Arbeit?

Jobcenter Stadt Heilbronn

Ausschließlich für Personen, die Bürgergeld beziehen bzw. beantragen möchten.

Agentur für Arbeit Heilbronn

In der Regel für Personen, die

  • Arbeitslosengeld beziehen,
  • arbeitssuchend sind (ohne Leistungen),
  • von Arbeitslosigkeit bedroht sind,

sich zu Studium-/ Ausbildungsmöglichkeiten (Berufsberatung) oder ihrer beruflichen Situation auf dem Arbeitsmarkt beraten lassen möchten.

Welche Leistungen (Geld) werden gezahlt?

Jobcenter Stadt Heilbronn

Bürgergeld nach dem SGB II (Grundsicherung)

Agentur für Arbeit Heilbronn

Arbeitslosengeld nach dem SGB III

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld oder Arbeitslosengeld?

Bürgergeld - Jobcenter

Anspruch hat, wer …

  • hilfebedürftig ist,
  • mindestens 15 Jahre alt und die Altersgrenze für Rente noch nicht erreicht hat,
  • in Deutschland lebt und
  • mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.

Arbeitslosengeld - Agentur für Arbeit

Anspruch hat, wer …

  • arbeitslos ist,
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und
  • in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert war.

Welche Aufgaben hat das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit?

Jobcenter Stadt Heilbronn

  • Beratung, Förderung und Vermittlung in Arbeit von Bürgergeldbeziehenden
  • Sicherung des Lebensunterhaltes (Auszahlung von Bürgergeld, Mehrbedarfe)
  • Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen (z.B. Klassenfahrten, Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler)
  • Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung (soweit sie zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist)
  • usw.

Agentur für Arbeit Heilbronn

  • Beratung, Förderung und Vermittlung in Arbeit von Arbeitslosengeldbeziehenden/ Arbeitsuchenden
  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Vermittlung von Ausbildungsstellen
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Entgeltersatzleistungen bei Kurzarbeit und Insolvenz
  • usw.

Bitte beachten Sie, dass die Aufzählungen der Aufgaben nicht vollständig sind!

Weitere Informationen

  • Homepage – Jobcenter Stadt Heilbronn
  • Homepage – Agentur für Arbeit 
  • Informationen auf einen Blick

Jobcenter Stadt Heilbronn
Rosenbergstraße 59
74074 Heilbronn

 Sprache
  • Kontakt
  • Öffnungszeiten
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies
© Jobcenter Stadt Heilbronn – Made with ♥ by Neckarmedia Werbeagentur
Nach oben scrollen
- A +
  • Neu im Jobcenter?
    • Bürgergeld neu beantragen
    • Umzug
    • Von der Agentur zum Jobcenter
    • Zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit?
    • JUBA-Jugendberufsagentur (für U25-Jährige)
  • Service
    • Jobcenter.digital
    • Terminbuchung
    • App der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter-App
    • Kontakt zum Jobcenter
    • Befreiung Rundfunkbeitragspflicht
    • Vergünstigungsmöglichkeiten für Bürgergeldbeziehende
  • Geldleistungen
    • Geld zum Leben
    • Geld zum Wohnen
    • Vorrangiges Geld für den Lebensunterhalt
    • Einkommen
    • Bildung und Teilhabe (Geld für Kinder)
    • Einmalige Leistungen
  • Vermittlung/Beratung
    • Persönliche Unterstützung
    • Fördermöglichkeiten
    • Aus- und Weiterbildung
    • Berufsberatung für Erwachsene
    • Familie, Kinder und Beruf
    • Ortsabwesenheit / Urlaub
    • Schuldnerberatung
  • Über unser Jobcenter
  • News
  • Öffentliche Zustellungen
  • Kontakt
  • Öffnungszeiten
Schließen
Kontaktieren Sie uns
Falls Sie keine BG-Nummer oder Kundennummer haben, dann rufen Sie uns bitte über die 07131 39527 0 an.
Falls Sie keine BG-Nummer oder Kundennummer haben, dann rufen Sie uns bitte über die 07131 39527 0 an.
Falls Sie keine BG-Nummer oder Kundennummer haben, dann rufen Sie uns bitte über die 07131 39527 0 an.