Geldleistungen
Bildung und Teilhabe (Geld für Kinder)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld erhalten, haben Anspruch auf Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Wir können Sie unterstützen bei:
Schulbedarf
Für den Schulbedarf werden pro Kind im Jahr 2024 pauschal
- am 01. Februar – 65,00 Euro und
- am 01. August – 130,00 Euro
gewährt.
Diese Leistung wird für die Beschaffung von Schulmaterial gewährt. Bei Kindern über dem 15. Lebensjahr ist jährlich eine Schulbescheinigung einzureichen.
Erforderlicher Antrag: Grundantrag
Ausflüge und Klassenfahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Wenn Schulen, Kindergärten oder die Kindertagespflege mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge durchführen, können die Kosten hierfür übernommen werden.
Erforderlicher Antrag:
- Grundantrag
- und Anlage 4
Schülerbeförderungskosten (Fahrkarte Bus/Bahn)
Bei Schülerinnen und Schülern, die auf die Schülerbeförderung zum Beispiel mit dem Bus oder der Bahn angewiesen sind, können die Kosten für die Fahrkarte übernommen werden, wenn der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß nicht zugemutet werden kann.
Erforderlicher Antrag:
- Grundantrag
- und Anlage 1
Lernförderung (Nachhilfe)
Bei Schülerinnen und Schülern, bei den das Lernziel gefährdet ist, können die Kosten für die Lernförderung (zum Beispiel Nachhilfe) übernommen werden.
Erforderlicher Antrag:
- Grundantrag
- und Anlage 2
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung oder Schule
Wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen gemeinsames Mittagessen anbieten, können diese Kosten übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen: Grundantrag
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Hierzu zählen:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern
- Teilnahme an Freizeiten
Erforderlicher Antrag:
- Grundantrag
- und Anlage 3
Unsere Kontaktdaten
Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 07131 39527-300 oder nutzen Sie unser Kontaktformular: