Geldleistungen

Bildung und Teilhabe (Geld für Kinder)

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld erhalten, haben Anspruch auf Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Wir können Sie unterstützen bei:

Für den Schulbedarf werden pro Kind im Jahr 2024 pauschal

  • am 01. Februar – 65,00 Euro und
  • am 01. August – 130,00 Euro

gewährt.

Diese Leistung wird für die Beschaffung von Schulmaterial gewährt. Bei Kindern über dem 15. Lebensjahr ist jährlich eine Schulbescheinigung einzureichen.

Erforderlicher Antrag: Grundantrag

Wenn Schulen, Kindergärten oder die Kindertagespflege mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge durchführen, können die Kosten hierfür übernommen werden.

Erforderlicher Antrag:

Bei Schülerinnen und Schülern, die auf die Schülerbeförderung zum Beispiel mit dem Bus oder der Bahn angewiesen sind, können die Kosten für die Fahrkarte übernommen werden, wenn der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß nicht zugemutet werden kann.

Erforderlicher Antrag:

Bei Schülerinnen und Schülern, bei den das Lernziel gefährdet ist, können die Kosten für die Lernförderung (zum Beispiel Nachhilfe) übernommen werden.

Erforderlicher Antrag:

Wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen gemeinsames Mittagessen anbieten, können diese Kosten übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen: Grundantrag

Hierzu zählen:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern
  • Teilnahme an Freizeiten

Erforderlicher Antrag:

Gruppe von Kindern steht im Kreis und streckt lachend die Hände gemeinsam in die Höhe.

Unsere Kontaktdaten

Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 07131 39527 300 oder nutzen Sie unser Kontaktformular: