Öffentliche Zustellungen erfolgen, wenn Briefe nicht an den Empfänger oder die Empfängerin zugestellt werden können, beispielsweise aufgrund unbekannter Anschrift oder Abwesenheit. In solchen Fällen werden die Dokumente an öffentlichen Orten wie Gerichten oder Behörden ausgehängt oder auf deren Homepages veröffentlicht. Dies ermöglicht den rechtlichen Fortgang von Verfahren, auch wenn der Empfänger oder die Empfängerin nicht erreichbar ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen