Neu im Jobcenter?

Grundsicherungsgeld neu beantragen

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selber sichern können, können Sie Geldleistungen zum Lebensunterhalt bekommen. Vorrangig vor einem Leistungsbezug aus Steuermitteln ist aber immer die Selbsthilfe, den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten.

Anspruchsvoraussetzungen

Sie können Grundsicherungsgeld bekommen, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Das bedeutet:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie sind erwerbsfähig und können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ganz ausreicht, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken zu können.

Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen. Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Grundsicherungsgeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Ihr Bedarf zum Lebensunterhalt wird durch eine vom Gesetzgeber festgelegte Pauschale, dem sogenannte Regelbedarf oder auch Regelsatz, gedeckt. Hinzu kann die Übernahme der Kosten für Ihrer Unterkunft und Heizung kommen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können auch noch Mehrbedarfe sowie Sonderbedarfe gezahlt werden.

Weitere Informationen zum Regelbedarf und Mehrbedarf finden Sie auf unserer Homepage Geld zum Leben

Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit können Sie umfangreichere Informationen zum Thema Grundsicherungsgeld erhalten.

Frau mit skeptischem Blick hält Geldscheine in einer Hand und eine Bankkarte in der anderen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Grundsicherungsgeld?

Sie können Ihren Antrag schnell, sicher und einfach über unsere Jobcenter-App oder unseren Online-Service Jobcenter.digital bequem von zu Hause aus stellen und sind dabei unabhängig von unseren Öffnungszeiten.

Zeitaufwändiger und umständlicher ist die Antragstellung per Post, telefonisch oder per Fax. Auch der Einwurf in den Hausbriefkasten des Jobcenters Stadt Heilbronn ist möglich.

Die Antragstellung wirkt auf den Ersten des Monats zurück, sodass sich im Regelfall selbst durch eine Verzögerung in der Antragstellung keine negativen Auswirkungen ergeben.

Antragstellung

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie nicht selbst sicherstellen können, können Sie Geldleistungen zum Lebensunterhalt bekommen.

Es ist wichtig, dass Sie vorher einen Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen. Die Antragstellung gilt dabei rückwirkend zum Ersten des Monats.

Bitte beachten Sie die Anspruchsvoraussetzungen für Grundsicherungsgeld.

Wenn alle Voraussetzungen von uns geprüft wurden, kann über Ihren Antrag endgültig entschieden werden. Hierzu müssen Sie dem Jobcenter die Nachweise einreichen, die für den Antrag gebraucht werden. Bei einer Online-Antragstellung geht die Antragstellung und auch das Übersenden der Unterlagen schneller und einfacher.

Leben Sie mit mehreren Personen in einem Haushalt, so bilden Sie im Regelfall gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Bedarfs der gesamten Bedarfsgemeinschaft eingesetzt wird. Der Antrag auf Grundsicherungsgeld wird daher auch immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gestellt.

Ein Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie beim Jobcenter Stadt Heilbronn auf verschiedenen Wegen stellen:

Die Gewährung von Grundsicherungsgeld soll nur eine vorübergehende Unterstützung sein.

Ziel ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können. Sie müssen daher auch alle Möglichkeiten nutzen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Hierbei unterstützen wir Sie.

Laptop und Smartphone zeigen die Website der Bundesagentur für Arbeit mit Jobcenter.digital.

Was brauche ich für die Antragstellung?

  • Personalausweis oder
  • Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder
  • Aufenthaltstitel
  • Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
  • Lohnbescheinigung
  • Kontoauszüge aus denen zum Beispiel folgende Geldeingänge hervorgehen:
    • Renten
    • Krankengeld
    • Kindergeld
    • Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
  • Hinweis: Nachweise zu vorhandenem Vermögen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Jobcenter dazu auffordert.
  • Mietvertrag
  • Heiz- und Nebenkostenabrechnung
  • Mietquittungen
  • Haben Sie in der Vergangenheit von einem anderen Jobcenter Leistungen erhalten (zum Beispiel Grundsicherungsgeld, Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II): Nachweise wie zum Beispiel Bewilligungsbescheid oder Leistungsnachweis.
  • Falls Sie den Antrag auf Grundsicherungsgeld im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:
    • Arbeitspapiere, auch Kündigungsschreiben oder eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe.
    • Arbeitsbescheinigung. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen diesen Nachweis auszustellen.
  • Nachweise über weitere Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen oder Unterlagen über Versicherungsbeiträge.

Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der benötigten Nachweise nicht abschließend ist!

Hinweis für Wohnungslose

Wenn Sie aktuell keinen festen Wohnsitz haben und einen Antrag für Grundsicherungsgeld stellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Aufbaugilde Heilbronn. Ihre Antragstellung für Grundsicherungsgeld erfolgt dann direkt über die Aufbaugilde Heilbronn. Eine separate Terminbuchung bei uns im Jobcenter Stadt Heilbronn ist für die Antragstellung nicht notwendig.

Kontaktdaten der Aufbaugilde Heilbronn:

Fachberatungsstelle für Wohnungslose
Wilhelmstraße 26, 74072 Heilbronn
Telefon: 07131 770-350
Telefax: 07131 770-355
wohnungsnotfallhilfe@aufbaugilde.de

Offene Sprechstunde
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Andere Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Obdachlose Person liegt unter Decke auf Matratze vor Mauer, daneben Schild mit Aufschrift „HELP“.

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Weitere Informationen / Videos zum Grundsicherungsgeld