Sie haben Kinder unter 18 Jahren und bekommen vom Jobcenter Bürgergeld? Alles Wichtige finden Sie hier:
Es ist wichtig, dass das Jobcenter weiß, dass Sie ein Baby bekommen. Bitte teilen Sie uns Ihre Schwangerschaft mit! Wir brauchen auch eine Bescheinigung des Arztes oder eine Kopie des Mutterpasses mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin / Geburtsdatum.
Folgende finanzielle Unterstützung gibt es:
Allgemeine Infos
Folgende Geldleistungen müssen Sie nach der Geburt beantragen (mit Vorlage der Geburtsurkunde)
Online-Kindergeldantrag
Ausführliche Informationen der Familienkasse
Ausführliche Informationen zum Kinderzuschlag
Online Elterngeld beantragen
Ausführliche Informationen der L-Bank
Stadt Heilbronn
Amt für Familie, Jugend und Senioren
Wollhausstr. 20
74072 Heilbronn
Tel: 07131 56 2837
Ist Ihr Baby auf der Welt, dann müssen Sie sich entscheiden, welcher Elternteil die Betreuung und Versorgung Ihres Kindes übernimmt. Nutzen Sie Ihre Erziehungszeit (Kinder unter 3 Jahre) aktiv zur Planung Ihrer gemeinsamen Zukunft als (Ein-Eltern-) Familie. Das Jobcenter bietet Beratung und Unterstützung über die berufliche Eingliederung nach der Geburt (wie z.B. Teilzeitausbildung, Kinderbetreuung und Stellensuche) an.
Bei allen Fragen / Anliegen rund ums Thema „Informationen für werdende Eltern“ nutzen Sie gerne unser Kontaktformular:
Bei uns steht die ganze Familie im Mittelpunkt. Wer ist wann für die Kinderbetreuung zuständig? Wie wird diese am besten organisiert? Das Team der familienzentrierten Beratung hat die ganze Familie im Blick und arbeitet mit Ihnen an der besten Lösung um gemeinsam als Familie finanziell unabhängig zu werden. Für Ein-Eltern-Familien /Alleinerziehende gibt es spezielle Beraterinnen, die sich zusätzlich mit den besonderen Lebensbedingungen von Alleinerziehenden auskennen.
Sie haben ein Anliegen und möchten Kontakt aufnehmen? Dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular:
Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützen und beraten das Jobcenter Stadt Heilbronn in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Als Ansprechpartnerinnen für das Thema Gleichstellung steht die BCA auch Leistungsberechtigten, Arbeitgeberinnen, Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberorganisationen beratend und unterstützend zur Seite. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben zu gewährleisten. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind Netzwerkpartnerinnen in unterschiedlichen Institutionen, die sich mit Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben auseinandersetzen. Zudem arbeiten sie beispielsweise im Arbeitskreis Alleinerziehende aktiv mit.
Wenden Sie sich gerne an die Beauftragten für Chancengleichheit, wenn Sie
Marion Groß
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Telefon: 07131 39527 375
Heike Helbing
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Telefon: 07131 39527 381
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns dann bei Ihnen:
Grundsätzlich kann jede duale Ausbildung (Ausbildung erfolgt im Betrieb und der Berufsschule) auch in Teilzeit absolviert werden. Dabei muss die Berufsschule in vollem Umfang besucht werden, aber die Regelarbeitszeit im Betrieb wird auf 20 bis 35 Stunden verkürzt. Die Auszubildenden und die Betriebe einigen sich in jedem einzelnen Fall darüber, wie sich die Teilzeitausbildung konkret gestaltet – zum Beispiel, wie Arbeitszeit und Arbeitstage verteilt werden.
Die Ausbildung dauert deswegen in der Regel nicht unbedingt länger. Eine Teilzeitausbildung kann grundsätzlich jede oder jeder machen. Das könnte Ihre Chance auf einen Berufsabschluss sein! Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihre Arbeitsvermittler und die Weiterbildungsberaterinnen und Weiterbildungsberater helfen Ihnen gerne weiter.
Nutzen Sie das Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen.
Die Anmeldung für eine Kinderbetreuung in der Stadt Heilbronn wird zentral durch die Stadt Heilbronn organisiert.
Ab einem Alter von 3 Jahren sind grundsätzlich alle Familien von den Gebühren für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen befreit. Für unter 3-jährige Kinder kostet der Besuch einer Kindertageseinrichtung Geld. Wenn Sie allerdings einen Bewilligungsbescheid über Bürgergeld vorlegen können, dann ist auch der Besuch einer Kindertageseinrichtung für unter 3-Jährige kostenlos.
Weitere Informationen zur Anmeldung / Kita-Vormerkung bei der Stadt Heilbronn finden Sie hier.
Brauchen Sie während der Teilnahme an einer von uns geförderten Qualifikation oder Maßnahme zusätzliche eine Kinderbetreuung? Wichtig ist hierbei, dass Sie die Leistung beantragen, bevor die Betreuungskosten entstehen!
Sprechen Sie deshalb bitte rechtzeitig mit Ihrer Integrationsfachkraft oder nutzen Sie das Kontaktformular:
Für Kinder und Jugendliche gibt es die Möglichkeit Unterstützung (Geld) zum Beispiel für Nachhilfe, Schulausflüge, gemeinsame Mittagsverpflegung oder auch für den Besuch eines Vereins zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage.
Gemeinschaft im Quartier – Ein Quartier soll Treffpunkte schaffen, an denen Nachbarn zusammenkommen und ein vielfältiges Programm, Projekte und Veranstaltungen für Jung und Alt erleben können. Auch gegenseitige Unterstützung in schwierigen Situationen ist ein wichtiger Aspekt.
Über alle Quartierszentren der Stadt Heilbronn und deren Lage können Sie sich hier informieren.
Diese Quartierszentren gibt es bereits im Stadtkreis Heilbronn: