Service
Befreiung Rundfunkbeitragspflicht
Rundfunkgebühren sind finanzielle Abgaben, die Haushalte entrichten, um öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu finanzieren. Sie ermöglichen hochwertige Programme in Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Die Höhe variiert je nach Land und Regelung und wird oft pro Haushalt erhoben.
Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Wer staatliche Sozialleistungen wie Bürgergeld erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Sie bekommen zusammen mit Ihrem Bewilligungsbescheid eine Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Für die Antragstellung haben Sie zwei Monate ab Antragstellung Zeit. Die Befreiung beginnt dann mit dem auf dem Bescheid angegebenen Leistungsbeginn. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate ein, erfolgt die Befreiung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.
Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen.
Wichtig: Über die Befreiung entscheidet der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, nicht das Jobcenter Stadt Heilbronn.
Alle Informationen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de.
Die Informationen und den Antrag zur Befreiung finden Sie hier.