Jobcenter Stadt Heilbronn
  • Jobcenter.digital
  • Termin vereinbaren
  • Öffentliche Zustellungen
  • Suche
  • Menü Menü

Service

Befreiung Rundfunkbeitragspflicht

Rundfunkgebühren sind finanzielle Abgaben, die Haushalte entrichten, um öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu finanzieren. Sie ermöglichen hochwertige Programme in Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Die Höhe variiert je nach Land und Regelung und wird oft pro Haushalt erhoben.

Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Wer staatliche Sozialleistungen wie Bürgergeld erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Sie bekommen zusammen mit Ihrem Bewilligungsbescheid eine Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Für die Antragstellung haben Sie zwei Monate ab Antragstellung Zeit. Die Befreiung beginnt dann mit dem auf dem Bescheid angegebenen Leistungsbeginn. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate ein, erfolgt die Befreiung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen.

Wichtig: Über die Befreiung entscheidet der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, nicht das Jobcenter Stadt Heilbronn.

Alle Informationen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de.
Die Informationen und den Antrag zur Befreiung finden Sie hier.

Jobcenter Stadt Heilbronn
Rosenbergstraße 59
74074 Heilbronn

 Sprache
  • Kontakt
  • Öffnungszeiten
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies
© Jobcenter Stadt Heilbronn – Made with ♥ by Neckarmedia Werbeagentur
Nach oben scrollen
- A +
  • Neu im Jobcenter?
    • Bürgergeld neu beantragen
    • Umzug
    • Von der Agentur zum Jobcenter
    • Zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit?
    • JUBA-Jugendberufsagentur (für U25-Jährige)
  • Service
    • Jobcenter.digital
    • Terminbuchung
    • App der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter-App
    • Kontakt zum Jobcenter
    • Befreiung Rundfunkbeitragspflicht
    • Vergünstigungsmöglichkeiten für Bürgergeldbeziehende
  • Geldleistungen
    • Geld zum Leben
    • Geld zum Wohnen
    • Vorrangiges Geld für den Lebensunterhalt
    • Einkommen
    • Bildung und Teilhabe (Geld für Kinder)
    • Einmalige Leistungen
  • Vermittlung/Beratung
    • Persönliche Unterstützung
    • Fördermöglichkeiten
    • Aus- und Weiterbildung
    • Berufsberatung für Erwachsene
    • Familie, Kinder und Beruf
    • Ortsabwesenheit / Urlaub
    • Schuldnerberatung
  • Über unser Jobcenter
  • News
  • Öffentliche Zustellungen
  • Kontakt
  • Öffnungszeiten
Schließen
Kontaktieren Sie uns
Falls Sie keine BG-Nummer oder Kundennummer haben, dann rufen Sie uns bitte über die 07131 39527 0 an.
Falls Sie keine BG-Nummer oder Kundennummer haben, dann rufen Sie uns bitte über die 07131 39527 0 an.
Falls Sie keine BG-Nummer oder Kundennummer haben, dann rufen Sie uns bitte über die 07131 39527 0 an.