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Neu im Jobcenter?

Umzug

Sie haben eine Wohnung in der Stadt Heilbronn oder den dazugehörigen Ortsteilen Biberach, Böckingen, Frankenbach, Horkheim, Kirchhausen, Klingenberg, Neckargartach oder Sontheim gefunden, für die Sie vom Jobcenter Stadt Heilbronn eine Zusicherung benötigen? Hier geben wir Ihnen Informationen und Antworten zu den häufigsten Fragen.

Sie möchten innerhalb von Heilbronn umziehen:

  • Informieren Sie uns rechtzeitig vorher über den geplanten Wohnungswechsel.
  • Beantragen Sie eine Zusicherung für die neue Wohnung.

Sie möchten von außerhalb nach Heilbronn zuziehen:

  • Informieren Sie das Jobcenter, von dem Sie bisher Bürgergeld bekommen haben, rechtzeitig vorher über den geplanten Umzug.
  • Beantragen Sie beim Jobcenter Stadt Heilbronn eine Zusicherung für die neue Wohnung.
  • Falls Ihnen Umzugskosten entstehen, können Sie diese beim Jobcenter, bei dem Sie bisher gemeldet sind, beantragen.

Sie möchten von Heilbronn wegziehen:

  • Um den Umzug abzustimmen und die Zusicherung für den Umzug zu beantragen, müssen Sie sich an das Jobcenter wenden, das für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.
  • Sie können hier über die Dienststellensuche herausfinden, welches Jobcenter für ihren Wohnort zuständig ist und die Kontaktdaten der Übersicht entnehmen.
  • Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit dem zuständigen Jobcenter Kontakt auf!

Was Sie bei einem Umzug beachten müssen?

Was ist eine Zusicherung und wozu ist sie gut?

Eine Zusicherung ist ein Schreiben, mit dem Ihnen das Jobcenter verbindlich zusagt, welche Kosten für eine bestimmte Wohnung vom Jobcenter berücksichtigt und übernommen werden können. Dadurch haben Sie bei einem Wohnungswechsel finanzielle Planungssicherheit.

Auch was mögliche weitere Kosten wie beispielsweise Kaution, Umzugskosten oder Renovierungskosten betrifft. Die Zusicherung müssen Sie beantragen, bevor Sie den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben. Wenn der Mietvertrag bereits geschlossen wurde, ist eine Zusicherung nicht mehr möglich. In diesem Fall können zwar die Kosten für Unterkunft und Heizung bis zur angemessenen Höhe, aber keine weiteren Kosten übernommen werden.

Sie möchten eine Zusicherung beantragen. Welche Unterlagen sind dazu erforderlich?

  • Mietbescheinigung mit den Angaben zum Wohnungsangebot
  • Kopie des Mietvertrags ohne Unterschriften (sofern bereits vorhanden)
  • Mitteilung, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden

Wann kann ich den Mietvertrag unterschreiben?

Nach Erteilung der Zusicherung können Sie den Mietvertrag unterschreiben. Bitte reichen Sie den unterschriebenen Mietvertrag in Kopie beim Jobcenter über unseren Online-Service Jobcenter.digital oder die Jobcenter-App ein.

Welche Unterlagen/Nachweise muss ich nach dem Umzug noch einreichen?

Bitte reichen Sie neben dem Mietvertrag auch die Ummeldebestätigung ein. Diese erhalten Sie beim zuständigen Rathaus/Bürgerbüro. Legen Sie uns umgehend nach Erhalt auch Ihren neuen Müllgebührenbescheid und Ihren neuen Abschlagsplan (zum Beispiel für das Heizen mit Gas) vor.

Werden Umzugskosten übernommen?

Grundsätzlich müssen Sie einen Umzug in Eigenregie durchführen. Kosten für ein Mietfahrzeug oder gewerbliche Hilfskräfte können unter bestimmten Umständen aber übernommen werden. Die Höhe richtet sich nach der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft und dem Umfang des zu transportierenden Hausrats. Bevor Sie ein Fahrzeug mieten oder eine Firma beauftragen, benötigen Sie eine schriftliche Zusicherung von uns. Dazu müssen Sie 3 Angebote unterschiedlicher Firmen einholen und diese mit Ihrem Antrag auf Zusicherung bei uns einreichen. Bis zu welcher Höhe Umzugskosten übernommen werden können, teilen wir Ihnen dann in der Zusicherung mit. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, für welches Angebot Sie sich anschließend entscheiden. Liegt das Angebot jedoch höher als der zugesicherte Betrag, müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen. Wenn Sie noch nicht in Heilbronn wohnen, wenden Sie sich wegen Umzugskosten bitte an das Jobcenter, bei dem Sie bisher Bürgergeld beziehen.

Übernimmt das Jobcenter die Kaution für die neue Wohnung?

Eine Mietkaution oder Genossenschaftsanteile erhalten Sie als Darlehen, wenn die Aufwendungen für Ihre Wohnung angemessen sind und Sie den Betrag nicht aus eigenen Kräften aufbringen können. Als Mietkaution sind nach dem Mietrecht maximal 3 Kaltmieten zulässig. Höhere Beträge können wir nicht berücksichtigen. Wie für die laufende Miete benötigen Sie auch für die Mietkaution eine Zusicherung, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Am besten ist es deshalb, wenn Sie beides zusammen beantragen.

Die Raten für das Darlehen werden im Normalfall von Ihren monatlichen Leistungen einbehalten, sodass Sie selbst keine Zahlungen leisten müssen. Daneben müssen Sie den Anspruch gegen Ihren Vermieter auf Rückzahlung der Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses an uns abtreten. Falls Sie also wieder aus der Wohnung ausziehen, bevor Sie das Darlehen vollständig getilgt haben, überweist der Vermieter den noch offenen Teil wieder an uns zurück. Eine vorbereitete Abtretungserklärung erhalten Sie mit der Zusicherung für die Kaution.

Kann die Miete direkt an den Vermieter / die Vermieterin überwiesen werden?

Gerne überwiesen wir die Miete direkt an den Vermieter oder die Vermieterin. Teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Direktüberweisung der Miete wünschen. Hierzu benötigen wird dann die Bankverbindung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

Achtung: Auszug aus der elterlichen Wohnung von jungen Erwachsenen unter 25 Jahren

Bis zum Alter von 24 Jahren muss das Jobcenter zunächst Ihrem Auszug aus dem elterlichen Haushalt zustimmen, wenn die Kosten für die eigene Wohnung vom Jobcenter übernommen werden sollen. Dies ist nur vor dem Auszug und nicht nachträglich möglich. Setzen Sie sich deshalb unbedingt rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung.

Einem Auszug kann in der Regel nur zugestimmt werden, wenn

  • die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

Falls Sie bereits 25 Jahre oder älter sind, muss das Jobcenter dem Auszug nicht zustimmen. Sie können also ohne weiteres eine Zusicherung für die Wohnung beantragen.

Ihr Kontakt zu uns

Sie haben Fragen rund um das Thema Umzug oder Sie brauchen eine Zusicherung vom Jobcenter Stadt Heilbronn?

Dann buchen Sie sich einen Termin.

Gerne können Sie bei Fragen aber auch das Kontaktformular nutzen:

Kontaktformular

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Rosenbergstraße 59
74074 Heilbronn

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