Wenn Sie Grundsicherungsgeld vom Jobcenter erhalten, können auch die Kosten für Ihre Unterkunft (Miete, Neben-/Betriebskosten inkl. Wasser und Heizkosten) von uns übernommen werden, wenn diese angemessen sind.
Angemessen heißt, dass Ihre Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist. Es können Kosten für Mietwohnungen, aber auch für selbst bewohntes Eigentum übernommen werden. Bei selbst bewohntem Eigentum werden nur die Hypothekenzinsen übernommen, aber keine Tilgungsraten.
Zu den Kosten der Unterkunft (kurz KDU) gehören:
Neu seit 1. Juli 2026:
Damit das Jobcenter Ihre Unterkunftskosten übernehmen kann, müssen seit Juli 2026 unter anderem folgende Kriterien geprüft werden:
Das Jobcenter Stadt Heilbronn kann Sie unter Umständen bei den Kosten, die bei einem Umzug entstehen, unterstützen. Bei Umzug oder Neuanmietung einer Wohnung können bei vorheriger Zusicherung die Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution, Einzugsrenovierung, Mietkosten für Umzugswagen etc.) übernommen werden.
Hierzu sollten Sie zuvor eine Zusicherung vom Jobcenter einholen, dass die Kosten für die neue Unterkunft und die Umzugskosten berücksichtigt werden. Ohne vorherige Zusicherung können Umzugskosten oder höhere Unterkunftskosten grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Möchten Sie innerhalb der Stadt Heilbronn oder den Ortsteilen umziehen? Oder möchten Sie in die Stadt Heilbronn oder die dazugehörigen Ortsteile ziehen?
Dann reichen Sie uns den noch nicht unterschriebenen Mietvertrag oder die Mietbescheinigung zur Prüfung ein. Sie können aber auch hier einen Termin für die Prüfung des Umzuges buchen.
Ziehen Sie von der Stadt Heilbronn oder den Ortsteilen weg? Zum Beispiel in eine andere Stadt oder in einen Ort außerhalb Heilbronn?
Dann nehmen Sie bitte zur Prüfung des Umzuges mit dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Jobcenter Kontakt auf. Sie können hier schauen, an wen Sie sich wenden müssen.
Für Personen unter 25 Jahren, die aus dem elterlichen Haushalt ausziehen wollen, gelten besondere Vorschriften.
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung aber nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter Stadt Heilbronn dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ansprechperson in der Leistungsabteilung.
Einem Auszug kann in der Regel nur zugestimmt werden, wenn
Am besten, Sie vereinbaren zur Klärung direkt hier einen Termin.
Bei Fragen nutzen Sie gerne das Kontaktformular:
Bei der erstmaligen Ausstattung der Wohnung können unter Umständen Kosten für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten z.B. bei erstmaliger Anmietung einer eigenen Wohnung übernommen werden. Dies kann auch der Fall nach einem Brand oder Diebstahl sein, wenn z.B. der Hausrat oder die Kleidung verbrannt sind.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Umzug oder Neuanmietung einer Wohnung (Wohnungsbeschaffungskosten) können eventuell die Kaution, die Einzugsrenovierung oder die Mietkosten eines Umzugswagens übernommen oder im Rahmen eines Darlehens gewährt werden.
Es ist wichtig, dass Sie sich vorab eine Zusicherung des Jobcenters eingeholt haben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie haben Fragen? Dann nutzen Sie das Kontaktformular:
Wenn Sie Grundsicherungsgeld vom Jobcenter erhalten, können Mietrückstände oder Stromschulden unter bestimmten Voraussetzungen in Form eines Darlehens übernommen werden. Das bedeutet, dass Sie das Geld, das Sie als Darlehen bekommen haben, auch wieder zurückbezahlen müssen. Mietschulden für unangemessene Wohnungen, die zum Beispiel zu groß oder zu teuer sind, können nicht übernommen werden. Die Übernahme von Mietschulden kann nur die Ausnahme sein. Jede Mieterin und jeder Mieter ist für die regelmäßige und pünktliche Zahlung der Miete verantwortlich.
Bevor ein Stromdarlehen gewährt werden kann, muss vorher ein Antrag auf Ratenzahlung beim Energieversorger gestellt worden sein.
Bei Fragen nutzen Sie gerne das Kontaktformular:
Wenn Sie Grundsicherungsgeld erhalten, können Sie die Übernahme von Abfallgebühren / Müllgebühren und Nachzahlungen aus den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zusätzlich zu den normalen Aufwendungen für Ihre Wohnung beantragen.
Damit ein Anspruch geprüft werden kann, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn Sie die Unterlagen nach dem Ausfüllen online über unsere Jobcenter-App hochladen und übermitteln. Die Unterlagen können Sie einscannen oder abfotografieren. Bitte achten Sie dabei unbedingt darauf, dass alles gut lesbar ist. Über die Jobcenter-App ist das Hochladen und Übermitteln schnell erledigt und Sie bekommen auch noch eine Bestätigung dafür.
Natürlich können Sie uns Ihre Unterlagen auch per Post zukommen lassen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Das Formular müssen Sie dann wie gewohnt unterschreiben.