Geldleistungen
Geld zum Wohnen
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, können auch die Kosten für Ihre Unterkunft (Miete, Neben-/Betriebskosten inkl. Wasser und Heizkosten) von uns übernommen werden, wenn diese angemessen sind.
Angemessen heißt, dass Ihre Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist. Es können Kosten für Mietwohnungen, aber auch für selbst bewohntes Eigentum übernommen werden. Bei selbst bewohntem Eigentum werden nur die Hypothekenzinsen übernommen, aber keine Tilgungsraten.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Zu den Kosten der Unterkunft (kurz KDU) gehören:
- die Kaltmiete (die sogenannte Nettokaltmiete)
- die kalten Betriebskosten (zum Beispiel Ausgaben für die Grundsteuer, die Straßenreinigung, die Müllbeseitigung oder für den Hauswartungsservice)
- die Kosten für Wasser und Abwasser (zählen auch zu den kalten Betriebskosten)
- die Heizkosten
Wie teuer kann Ihre Wohnung oder Ihr selbst bewohntes Eigentum sein, damit alle Kosten übernommen werden?
Das richtet sich nach den Richtlinien der Stadt Heilbronn.
Die aktuell angemessenen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete und kalte Nebenkosten) und die angemessenen Heizkosten können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Haushaltsgröße | angemessene Wohnfläche | angemessene Kosten Unterkunft (Bruttokaltmiete – neu ab 01.09.2024) | angemessene Heizkosten |
1 Person | 45 m2 | 564,00 Euro | 153,00 Euro |
2 Personen | 60 m2 | 631,00 Euro | 204,00 Euro |
3 Personen | 75 m2 | 769,00 Euro | 253,00 Euro |
4 Personen | 90 m2 | 992,00 Euro | 304,00 Euro |
5 Personen | 105 m2 | 1102,00 Euro | 357,00 Euro |
für jede weitere Person | zusätzlich 15 m2 | zusätzlich 158,00 Euro | zusätzlich zwischen 49,00 Euro und 52,00 Euro |
Druckversion: Übersicht „Angemessene Heizkosten“
Sind die Kosten zu hoch, werden Sie nach der Karenzzeit aufgefordert, diese zu senken. Die monatlichen Kosten für Ihr Eigentum werden als Kosten der Unterkunft gewertet. Dazu zählen die Zinsbelastung (aber nicht die Tilgung), die Grundbesitzabgaben, der Erbpachtzins und die üblichen Neben- und Heizkosten. Wohneigentum zählt auch zu Ihrem Vermögen.
Inwieweit Ihre Immobilie als Vermögen zu berücksichtigten ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Kosten für den Haushaltsstrom sind im Regelbedarf des Bürgergeldes berücksichtigt. Zum Haushaltsstrom gehört zum Beispiel der Strom für Elektrogeräte, die Beleuchtung der Wohnung oder die Haushaltsenergie.
Heizen Sie mit Strom?
Dann bekommen Sie weitere Informationen bei Geld zum Leben/Regelleistung
Bei Fragen nutzen Sie gerne das Kontaktformular:
Umzug
Das Jobcenter Stadt Heilbronn kann Sie unter Umständen bei den Kosten, die bei einem Umzug entstehen, unterstützen. Bei Umzug oder Neuanmietung einer Wohnung können bei vorheriger Zusicherung die Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution, Einzugsrenovierung, Mietkosten für Umzugswagen etc.) übernommen werden.
Hierzu sollten Sie zuvor eine Zusicherung vom Jobcenter einholen, dass die Kosten für die neue Unterkunft und die Umzugskosten berücksichtigt werden. Ohne vorherige Zusicherung können Umzugskosten oder höhere Unterkunftskosten grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Möchten Sie innerhalb der Stadt Heilbronn oder den Ortsteilen umziehen? Oder möchten Sie in die Stadt Heilbronn oder die dazugehörigen Ortsteile ziehen?
Dann reichen Sie uns den noch nicht unterschriebenen Mietvertrag oder die Mietbescheinigung zur Prüfung ein. Sie können aber auch hier einen Termin für die Prüfung des Umzuges buchen.
Ziehen Sie von der Stadt Heilbronn oder den Ortsteilen weg? Zum Beispiel in eine andere Stadt oder in einen Ort außerhalb Heilbronn?
Dann nehmen Sie bitte zur Prüfung des Umzuges mit dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Jobcenter Kontakt auf. Sie können hier schauen, an wen Sie sich wenden müssen.
Für Personen unter 25 Jahren, die aus dem elterlichen Haushalt ausziehen wollen, gelten besondere Vorschriften.
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung aber nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter Stadt Heilbronn dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ansprechperson in der Leistungsabteilung.
Einem Auszug kann in der Regel nur zugestimmt werden, wenn
- die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Am besten, Sie vereinbaren zur Klärung direkt hier einen Termin.
Bei Fragen nutzen Sie gerne das Kontaktformular:
Erstausstattung Wohnung
Bei der erstmaligen Ausstattung der Wohnung können unter Umständen Kosten für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten z.B. bei erstmaliger Anmietung einer eigenen Wohnung übernommen werden. Dies kann auch der Fall nach einem Brand oder Diebstahl sein, wenn z.B. der Hausrat oder die Kleidung verbrannt sind.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Umzug oder Neuanmietung einer Wohnung (Wohnungsbeschaffungskosten) können eventuell die Kaution, die Einzugsrenovierung oder die Mietkosten eines Umzugswagens übernommen oder im Rahmen eines Darlehens gewährt werden.
Es ist wichtig, dass Sie sich vorab eine Zusicherung des Jobcenters eingeholt haben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie haben Fragen? Dann nutzen Sie das Kontaktformular:
Darlehen
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, können Mietrückstände oder Stromschulden unter bestimmten Voraussetzungen in Form eines Darlehens übernommen werden. Das bedeutet, dass Sie das Geld, das Sie als Darlehen bekommen haben, auch wieder zurückbezahlen müssen. Mietschulden für unangemessene Wohnungen, die zum Beispiel zu groß oder zu teuer sind, können nicht übernommen werden. Die Übernahme von Mietschulden kann nur die Ausnahme sein. Jede Mieterin und jeder Mieter ist für die regelmäßige und pünktliche Zahlung der Miete verantwortlich.
Bevor ein Stromdarlehen gewährt werden kann, muss vorher ein Antrag auf Ratenzahlung beim Energieversorger gestellt worden sein.
Bei Fragen nutzen Sie gerne das Kontaktformular:
Abfallgebühren und Betriebskosten
Wenn Sie Bürgergeld erhalten, können Sie die Übernahme von Abfallgebühren / Müllgebühren und Nachzahlungen aus den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zusätzlich zu den normalen Aufwendungen für Ihre Wohnung beantragen.
Damit ein Anspruch geprüft werden kann, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Antrag auf Berücksichtigung einmaliger Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
- Kopie des dazugehörigen Nachweises. Bei Abfallgebühren sind Vorder- und Rückseite des Gebührenbescheides, bei Abrechnungen alle Seiten und Anlagen erforderlich.
Am schnellsten geht es, wenn Sie die Unterlagen online über Jobcenter.digital übersenden. Speichern Sie dazu das Formular auf Ihrem Endgerät ab und füllen Sie es dort aus. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Den Nachweis können Sie einscannen oder abfotografieren. Bitte achten Sie dabei unbedingt darauf, dass alles gut lesbar ist.
Natürlich können Sie uns Ihre Unterlagen auch per Post zukommen lassen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Das Formular müssen Sie dann wie gewohnt unterschreiben.