Geldleistungen
Vorrangiges Geld für den Lebensunterhalt
Sie möchten Bürgergeld beantragen? Dann prüfen Sie bitte vor der Antragsstellung auf Bürgergeld, ob Sie einen Anspruch auf andere Geldleistungen haben, die vielleicht vor dem Bürgergeld zu beantragen sind.
Das können zum Beispiel folgende Geldleistungen sein (die Aufzählung ist nicht abschließend):
Wohngeld
Bürgerinnen und Bürger können bei einem kleinen Einkommen einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten eines selbstgenutzten Wohneigentums bekommen.
Weiter Informationen finden Sie hier.
Kindergeld und Kinderzuschlag (kurz KIZ)
Kindergeld:
Kindergeld kann für jedes Kind mindestens bis zum 18. Geburtstag an Erziehungsberechtigte gezahlt werden – unabhängig von Ihrem Einkommen. Sie müssen hierfür einen Antrag stellen. Kindergeld für Neugeborene können Sie hier online beantragen. Antragsvordrucke zum Kindergeld finden Sie hier.
Kinderzuschlag:
Reicht Ihr Einkommen nur für Sie, aber nicht für Ihre Familie, dann haben Sie vielleicht einen Anspruch auf Kinderzuschlag (KIZ). Dieser wird für jede Familie individuell berechnet. Ob Sie Anspruch auf KIZ haben, finden Sie mit dem „KIZ-Lotsen“ heraus. Kinderzuschlag können Sie hier beantragen.
Weiter Informationen zum Kindergeld oder Kinderzuschlag: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Die Höhe des Elterngeldes hängt von dem Lohn/Gehalt ab, der vor der Geburt des Kindes verdient wurde.
Informationen zum Elterngeld finden Sie hier.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, reicht deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen. Die Agentur für Arbeit kann dir in bestimmten Fällen weiterhelfen: Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt sie dich während deiner Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.
Ausführlichere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe und zur Antragsstellung findest du hier.
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Für eine Aus- oder Weiterbildung kann es eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des BAföG oder dem Meister-BAföG geben.
Die Informationen finden Sie hier.
Arbeitslosengeld
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
- Sie haben sich online über unseren Digitalen Service oder in Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet.
- Sie suchen eine Stelle, die versicherungspflichtig ist. Dabei arbeiten Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit zusammen.
- Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.
Sich arbeitslos melden und / oder einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen können Sie hier.
Geldleistungen nach dem SGB XII / Sozialhilfe
Menschen, die erwerbsunfähig sind und dies durch den Rentenversicherungsträger festgestellt wurde, erhalten Geldleistungen nach dem SGB XII.
Informationen zur Sozialhilfe und Anträge finden Sie hier.
Unterhaltsvorschuss (UVG)
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.
Ausführliche Informationen zum Unterhaltsvorschuss, zur Antragstellung und den Voraussetzungen finden Sie hier.