Als Vermögen werden alle Besitzeigentümer gewertet, die in Geld messbar sind. Es ist dabei unabhängig, ob das Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist.
Geld (unabhängig ob auf dem Konto oder in bar) oder Dinge, die Sie „zu Geld machen“ können, nennt man Vermögen. Es ist dabei nicht entscheidend, ob das Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist.
Dazu gehören zum Beispiel:
Von Ihrem Vermögen wird nicht alles berücksichtigt. Es gibt sogenannte Freibeträge, die wir bei der Berechnung abziehen (Absetzbetrag). Dieser richtet sich nach dem Alter des jeweiligen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft und beträgt:
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