Geldleistungen
Geld zum Leben
Das Bürgergeld setzt sich aus dem Regelbedarf, eventuellem Mehrbedarf sowie Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Das Jobcenter übernimmt in der Regel die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Regelbedarf
Ihr Lebensunterhalt wird pauschal in einem sogenannten Regelbedarf (umgangssprachlich auch Regelsatz) gewährt. Der Regelbedarf beinhaltet die Kosten für Ernährung, Körperpflege, Warmwasseraufbereitung, Hausrat, Bekleidung, Haushaltsstrom und Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Sollten Sie mit Strom heizen, dann finden Sie weitere Informationen unter Geld zum Wohnen.
Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Sozialgeld in gleicher Höhe, wenn in Ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt. Junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. 18- bis 25-Jährige werden mit Ihren im Haushalt lebenden Eltern gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Leistungen nach dem SGBII werden nur dann gewährt, wenn die Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig ist.
Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist.
Die folgenden Regelsätze gelten ab dem 1. Januar 2024:
Personen | Regelbedarf |
Alleinstehende(r), Alleinerziehende(r) | 563 Euro |
Partner (Ehegatten, Lebenspartner, eheähnliche Lebensgemeinschaften) | 506 Euro |
Kinder von 18 bis 24 Jahre | 451 Euro |
Kinder von 14 bis 17 Jahre | 471 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahre | 390 Euro |
Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 Euro |
Mehrbedarfe
In bestimmten Lebenssituationen können neben dem Regelbedarf auch Mehrbedarfe gewährt werden. Dies gilt im Einzelnen für:
- werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder,
- Menschen mit Behinderungen, sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) beziehen,
- kostenaufwändige Ernährung, wenn Sie eine bestimmte Diät einhalten müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
- Leistungen für atypische, laufende Bedarfe (§ 21 Abs. 6 SGB II)
Anspruchsvoraussetzungen
Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt oder Sie haben die Altersgrenze für Ihre Regelaltersrente noch nicht erreicht
- Sie wohnen in der Stadt Heilbronn oder den dazugehörigen Ortsteilen und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten (Erwerbsfähigkeit)
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig. Das bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ganz ausreicht, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken zu können.
- Sie sind gesetzlich nicht vom Leistungsbezug ausgeschlossen