In folgenden Fällen können unabhängig von den Regelbedarfen einmalige Leistungen beantragt werden:
Geld für Schwangerschaftsbekleidung/Klinikbedarf
Pauschal können 291,- € für Schwangerschaftsbekleidung/Klinikbedarf gewährt werden. Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Geld für Ihr Baby beispielsweise für Babykleidung und Pflegebedarf
Für Ihr Baby können wir Ihnen einen pauschalen Betrag in Höhe von 328,- € zahlen. Dieses Geld umfasst zum Beispiel Babykleidung und Pflegebedarf. Die Pauschale wird in zwei Beträgen vom 0. bis 6. Monat (187,- €) und für den 7. bis 12. Monat (141,- €) gewährt. Jede dieser Teilzahlungen müssen Sie gesondert beantragen.
Geld für Ausstattung wie Kinderwagen oder Wickelkommode
Unter bestimmten Umständen können wir Ihnen einmalige Leistungen zum Beispiel für einen Kinderwagen, ein Kinderbett oder eine Wickelkommode zahlen. Hierfür müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Es erfolgt eine individuelle Prüfung und Entscheidung, ob das Geld gezahlt werden kann.
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