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Geldleistungen

Einmalige Leistungen

In besonderen Situationen ist es unter Umständen möglich einmalige Leistungen in Anspruch zu nehmen.

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Was sind einmalige Leistungen

In folgenden Fällen können unabhängig von den Regelbedarfen einmalige Leistungen beantragt werden:

Geld für Schwangerschaftsbekleidung/Klinikbedarf

Pauschal können 291,- € für Schwangerschaftsbekleidung/Klinikbedarf gewährt werden. Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

Geld für Ihr Baby beispielsweise für Babykleidung und Pflegebedarf

Für Ihr Baby können wir Ihnen einen pauschalen Betrag in Höhe von 328,- € zahlen. Dieses Geld umfasst zum Beispiel Babykleidung und Pflegebedarf. Die Pauschale wird in zwei Beträgen vom 0. bis 6. Monat (187,- €) und für den 7. bis 12. Monat (141,- €) gewährt. Jede dieser Teilzahlungen müssen Sie gesondert beantragen.

Geld für Ausstattung wie Kinderwagen oder Wickelkommode

Unter bestimmten Umständen können wir Ihnen einmalige Leistungen zum Beispiel für einen Kinderwagen, ein Kinderbett oder eine Wickelkommode zahlen. Hierfür müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Es erfolgt eine individuelle Prüfung und Entscheidung, ob das Geld gezahlt werden kann.

Erstausstattung Wohnung

Mehr Infos finden Sie auf unserer Seite Geld zum Wohnen.

Antrag Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt

Fragen?

  • Mehr Infos zu einmaligen Leistungen

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Rosenbergstraße 59
74074 Heilbronn

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