Geldleistungen

Einmalige Leistungen

In besonderen Situationen ist es unter Umständen möglich einmalige Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Was sind einmalige Leistungen

In folgenden Fällen können unabhängig von den Regelbedarfen einmalige Leistungen beantragt werden:

Pauschal können 291,- € für Schwangerschaftsbekleidung/Klinikbedarf gewährt werden. Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

Für Ihr Baby können wir Ihnen einen pauschalen Betrag in Höhe von 328,- € zahlen. Dieses Geld umfasst zum Beispiel Babykleidung und Pflegebedarf. Die Pauschale wird in zwei Beträgen vom 0. bis 6. Monat (187,- €) und für den 7. bis 12. Monat (141,- €) gewährt. Jede dieser Teilzahlungen müssen Sie gesondert beantragen.

Unter bestimmten Umständen können wir Ihnen einmalige Leistungen zum Beispiel für einen Kinderwagen, ein Kinderbett oder eine Wickelkommode zahlen. Hierfür müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Es erfolgt eine individuelle Prüfung und Entscheidung, ob das Geld gezahlt werden kann.

Mehr Infos finden Sie auf unserer Seite Geld zum Wohnen.

Schlafendes Neugeborenes mit Mütze und Strampler liegt eingehüllt in Decke auf dem Bett.