Vermittlung / Beratung
Fördermöglichkeiten
Als Unternehmen schaffen Sie Arbeitsplätze. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Ihre Beschäftigten, hierbei vom Jobcenter Stadt Heilbronn unterstützt und gefördert werden.
Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Hier bekommen Sie einen kurzen Überblick über die Fördermöglichkeiten (keine abschließende Aufzählung):
Eingliederungszuschuss (kurz EGZ)
Eine Arbeitsaufnahme kann möglicherweise mit einem Eingliederungszuschuss gefördert werden, wenn die von Ihnen ausgewählte Bewerberin bzw. der von Ihnen ausgewählte Bewerber einen über den üblichen Rahmen hinausgehenden Einarbeitungs- und Unterstützungsbedarf hat. Der Zuschuss dient dazu, noch fehlende berufliche Kenntnisse und Erfahrungen auszugleichen.
In solch einem Fall sollten Sie vor einer Einstellung Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter Stadt Heilbronn aufnehmen und prüfen lassen, ob eine Förderung möglich ist.
Ein Eingliederungszuschuss ist ein zeitlich befristeter Zuschuss zum Lohn bzw. Gehalt. Die Förderhöhe und Dauer hängen vom Einzelfall ab. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung und der Antrag auf Eingliederungszuschuss ist vor Abschluss des Arbeitsvertrages zu stellen. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.
Das Jobcenter Stadt Heilbronn oder der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Heilbronn beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um den Eingliederungszuschuss.
Kontakt
Telefonnummer Arbeitgeber-Service: 0800 45555 20
Telefonnummern beim JC Stadt Heilbronn: 07131 39527 0
Betriebliches Praktikum / Probearbeit (Maßnahme bei einem Arbeitgeber)
Um festzustellen, ob ein potenzieller Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenters eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber (kurz: MAG) zur Arbeitserprobung durchgeführt werden.
Ziel dieser betrieblichen MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des Menschen festzustellen. Während der MAG sind selbstverständlich alle Bestimmungen des Arbeitsrechts einzuhalten!
Das Jobcenter Stadt Heilbronn oder der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Heilbronn beraten Sie gerne zur MAG. Bitte nehmen Sie vor Beginn Kontakt mit uns auf.
Kontakt
Arbeitgeber-Service: 0800 45555 20
Jobcenter Stadt Heilbronn: 07131 39527 0
Lohnkostenzuschuss nach § 16e und § 16i SGB II
Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten?
Das Jobcenter Stadt Heilbronn unterstützt Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes und bieten wir Ihnen mit § 16e und § 16i SGB II zwei Möglichkeiten einer langfristigen finanziellen Förderung:
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II
Die Bemühungen zum verstärkten Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sollen sich nicht nur auf sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose beschränken. Der §16e SGB II soll schon vorher ansetzen und lange Arbeitslosigkeit verhindern helfen. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll die Eingliederung von Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorangetrieben werden. Wenn ein Arbeitgeber mit einem Leistungsberechtigten einen Arbeitsvertrag über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abschließt, kann er einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate erhalten. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Flankierend zum Lohnkostenzuschuss erfolgt eine beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“). Das Coaching kann während der gesamten Förderdauer erbracht werden, sofern der Arbeitnehmer dieses benötigt. In den ersten sechs Monaten ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer für das notwendige Coaching freizustellen. - Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II
Mit dem §16i SGB II sollen Menschen, die mind. 25 Jahre alt sind und die besonders lange – also länger als sechs innerhalb der letzten sieben Jahre – Regelleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Bürgergeld) beziehen, eine ehrliche und langfristige Perspektive bekommen. Damit sie eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für eine maximale Förderdauer von 5 Jahren zu erhalten. In den ersten 2 Jahren beträgt dieser 100 Prozent und in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gesenkt. Die Förderung von guter Arbeit soll hier im Fokus stehen: Langzeitarbeitslose können in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei Arbeitgebern der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen arbeiten. Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen auf jeden Fall im ersten Jahr durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung unterstützt. Wenn erforderlich, so kann diese Betreuung auch während des gesamten Förderungszeitraums genutzt werden.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten nach dem Teilhabechancengesetz, wenden Sie sich gerne an uns.
Rufen Sie uns an:
Frau Wacker – Tel: 07131 39527 361
Frau Knobbe – Tel: 07131 39527 371
Gerne können Sie auch bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen unser Kontaktformular nutzen:
Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer
Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderungen, die Arbeitslose vom Jobcenter Stadt Heilbronn erhalten können. Sie erfahren, wie wir Sie bei der Arbeits- und Ausbildungssuche, bei Ihrem Weg in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis und in eventuell daraus resultierenden schwierigen Lebenssituationen finanziell unterstützen können.
Förderhilfe bei der Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme sowie bei der Ausbildungssuche und Ausbildungsaufnahme (Vermittlungsbudget - kurz VB)
Das Vermittlungsbudget unterstützt Sie bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung.
Folgende Kosten können beispielsweise erstattet werden:
- Bewerbungskosten
- Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
- Erwerb von Befähigungsnachweisen (z.B. Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Gesundheitszeugnis)
- Reisekosten zur Arbeitsaufnahme und für tägliche Pendelfahrten
- Arbeitskleidung
- Kosten für einen Umzug
- Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte
Das Jobcenter Stadt Heilbronn übernimmt die notwendigen Kosten. Welche Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für individuellen Fall zur Integration in Arbeit oder Einmündung in Ausbildung notwendig sind, besprechen Sie mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.
Die Leistungen sind zu beantragen, bevor die Kosten entstehen.
Einstiegsgeld
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit, Einstiegsgeld als anrechnungsfreien Zuschuss gewährt werden.
Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt hierbei von der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft, der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit oder, ob Sie bereits bei dem Arbeitgeber in einem Minijob gearbeitet haben ab. Das Einstiegsgeld muss vor der Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung ist. Ein Rechtsanspruch besteht somit nicht.
Eingliederungszuschuss (kurz EGZ)
Wenn ein Arbeitgeber Sie sozialversicherungspflichtig einstellen möchte, Sie aber (noch) nicht über die erforderlichen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, können Arbeitgeber für Ihre berufliche Eingliederung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Die Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Einschränkung Ihrer Arbeitsleistung und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Eingliederungszuschuss muss vom Arbeitgeber vor Arbeitsaufnahme beim Jobcenter beantragt werden.
Betriebliches Praktikum / Probearbeit (Maßnahme bei einem Arbeitgeber)
Mit einem betrieblichen Praktikum, der sogenannten „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“, erhalten Sie nicht nur einen Einblick in die Anforderungen und Tätigkeiten in einem Betrieb oder können Ihre Kenntnisse auffrischen, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit sich von Ihren Fähigkeiten zu überzeugen.
Es ist wichtig, dass Sie ein betriebliches Praktikum oder ein Probearbeiten immer beim Jobcenter anzeigen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Zudem können wir auch entstehende Kosten, wie zum Beispiel Fahrten zum Arbeitsplatz, Kinderbetreuungskosten oder Arbeitskleidung übernehmen.
Ihre zuständige Integrationsfachkraft unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem passenden Praktikumsbetrieb und berät Sie zur Übernahme der Kosten sowie zur Dauer des Praktikums. Sprechen Sie uns immer vor Beginn eines Praktikums an.
Maßnahmen bei einem Bildungsträger (kurz MAT)
Sie suchen einen Job? Ihre Chancen auf eine Stelle können sich mit Lehrgängen oder Trainings erhöhen. Unter bestimmten Voraussetzung übernehmen wir dann die Kosten dafür. Die Lehrgänge, Trainings oder Coachings finden bei zugelassenen Unternehmen und Einrichtungen statt, den sogenannten Bildungsträgern.
Eine MAT kann zum Beispiel eine kurzzeitige Qualifizierungsmaßnahme sein, ein Bewerbertraining / Coaching oder eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung und Berufsfindung. Sie können hierfür vom Jobcenter Stadt Heilbronn einen Gutschein (kurz: AVGS) bekommen. Die Teilnahme an einer solchen Maßnahme ist für Sie kostenfrei und Sie erhalten Ihr Bürgergeld weiter. Es können beispielsweise auch Fahrkosten zur Maßnahme oder Kinderbetreuungskosten, die aufgrund der Teilnahme an einer Maßnahme anfallen, erstattet werden.
Sie haben Interesse? Dann sprechen Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler an.
Haben Sie Fragen oder weitere Anliegen zu den Fördermöglichkeiten? Oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie unser Kontaktformular nutzen. Wir melden uns dann bei Ihnen: