Geldleistungen
Einkommen
Als Einkommen wird grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert bezeichnet, welches Sie einmalig oder regelmäßig erhalten. Grundsätzlich wird beim Einkommen immer zwischen Erwerbseinkommen und sonstigem Einkommen (zum Beispiel Rentenzahlungen) unterschieden. Je nach Einkommensart gib es unterschiedliche Freibeträge, die berücksichtigt werden können.
Anrechnung von Einkommen
Entsprechend der Einkommensart variiert auch der Freibetrag auf das Einkommen, sodass nicht das vollständige Einkommen in tatsächlicher Höhe angerechnet wird.
Einkommen – Freibetrag = bereinigtes Einkommen oder auch anzurechnendes Einkommen.
Bei der Anrechnung von Einkommen ist auch der Zeitpunkt des Zugangs entscheidend, da das Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem Sie es erhalten haben.
Freibeträge
Wie hoch die Freibeträge auf Ihr Einkommen (egal, ob Erwerbseinkommen oder sonstigem Einkommen) grundsätzlich sind, das können Sie hier berechnen:
Erwerbseinkommen
aus Beschäftigung / Arbeitsverhältnis:
Das Einkommen, das Sie aus einer Beschäftigung erzielen, wird nicht in vollständiger Höhe auf Ihr Bürgergeld angerechnet.
Sie erhalten auf das Erwerbseinkommen einen pauschalierten Freibetrag. Der Freibetrag ist entsprechend der Einkommenshöhe gestaffelt.
Einkommenshöhe | Freibetrag in % |
0 – 100,00 € | 100 % |
100,01 – 520,00 € | 20 % |
520,01 – 1000,00 € | 30 % |
1000,01 – 1200,00 €* | 10 % |
1200,01 – 1500,00 €* | 10 % |
* Der weitere Freibetrag wird für Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern berücksichtigt.
Beispiele zur Freibetragsberechnung:
Einkommenshöhe Brutto | 400,00 € | 520,00 € | 700,00 € | 1000,00 € | 1200,00 € | 1500,00 €* |
Einkommenshöhe Netto | 400,00 € | 520,00 € | 550,00 € | 800,00 € | 1000,00 € | 1250,00 € |
Freibetrag | 160,00 € | 184,00 € | 238,00 € | 328,00 € | 348,00 € | 378,00 € |
Anzurechnendes Einkommen | 240,00 € | 336,00 € | 312,00 € | 472,00 € | 652,00 € | 872,00 € |
* Der weitere Freibetrag wird für Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern berücksichtigt.
Der Freibetrag kann im Einzelfall auch höher ausfallen, wenn zum Beispiel höhere Werbungskosten wie Fahrtkosten nachgewiesen werden.
aus Selbständigkeit oder freiberuflicher Tätigkeit:
Falls Ihr Einkommen aus selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit nicht für Sie und Ihre Familie reicht, können Ihnen gegebenenfalls aufstockende Leistungen bewilligt werden.
Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind, müssen Sie eine Einkommensschätzung (Anlage EKS) für die kommenden sechs Monate machen. Die Anlage EKS finden Sie hier.
Das Bürgergeld kann jedoch keine betrieblichen Verluste auffangen oder wirtschaftliche Hilfen bereitstellen.
Einkommen von Schüler, Studenten und Auszubildende:
Schülern, Studenten und Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen besonderen Freibetrag auf das erzielte Erwerbseinkommen. Das Einkommen, welches Sie aus Ihrer Beschäftigung erzielen, wird nicht in vollständiger Höhe auf Ihr Bürgergeld angerechnet.
Erwerbseinkommen, das Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ausschließlich in Ferienzeiten erzielen, bleibt anrechnungsfrei.
Erwerbseinkommen, das auch außerhalb der Ferienzeiten erzielt wird, bleibt bis zu einem Grundabsetzbetrag von 520,00 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Das Erwerbseinkommen von Studierenden und Auszubildenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bleibt ebenfalls bis zu einem Grundabsetzbetrag von 520,00 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Sie erhalten auf das Erwerbseinkommen einen pauschalierten Freibetrag. Der Freibetrag ist entsprechend der Einkommenshöhe gestaffelt.
Einkommenshöhe | Freibetrag in % |
0 – 520,00 € | 100 % |
520,01 – 1000,00 € | 30 % |
1000,01 – 1200,00 € | 10 % |
Beispiele zur Freibetragsberechnung:
Einkommenshöhe Brutto | 100,- € | 400,- € | 700,- € | 1000,- € | 1200,- € |
Einkommenshöhe Netto | 100,- € | 400,- € | 550,- € | 800,- € | 1000,- € |
Freibetrag | 100,- € | 400,- € | 550,- € | 664,- € | 684,- € |
Anzurechnendes Einkommen | 0,- € | 0,- € | 0,- € | 136,- € | 316,- € |
Sonstiges Einkommen
Alle Einkommen mit Ausnahme des Erwerbseinkommens werden als sonstiges Einkommen oder sonstige Einnahmen berücksichtigt.
Sonstige Einkommen können zum Beispiel sein:
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Übergangsgeld
- Kindergeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Renteneinkommen
- Unterhaltszahlungen
- Mieteinnahmen
- Zinserträge
- und weitere Einkommen
Auf diese Einkommen erhalten Sie ab 18 Jahren einen Freibetrag in Höhe von 30,00 € im Monat.