Ab 01.03.2024 kann sich Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner in der Leistungsabteilung (Bürgergeld, Kosten der Unterkunft) ändern.
Zukünftig sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nach BG-Endziffern organisiert.
Sie finden Ihre BG-Nummer auf jedem unserer Schreiben oben rechts. Bitte achten Sie auf die letzten drei Ziffern der Nummer: 62702//0000000 !
Alle Personen, die im Leistungsbezug sind, haben hierzu bereits einen Brief per Post bekommen.
Mit diesem Brief wenden sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, der Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, Daniel Terzenbach, und der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Oleksii Makeiev, gemeinsam an die ukrainischen Geflüchteten, die derzeit durch die Jobcenter betreut werden. Darin ermutigen sie die geflüchteten Menschen, bereits mit grundständigen Deutschkenntnissen eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Gleichzeitig informieren sie über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter bei der Integration in Arbeit und über weitere Regelungen.
Den Brief in deutscher und ukrainischer Sprache können Sie hier lesen:
>>Brief in deutscher Sprache<< >>Brief in ukrainischer Sprache<<
Neue Aufenthaltstitel können mit einer Befristung bis zum 04. März 2025 erteilt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel automatisch bis 04. März 2025 verlängert. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. In Ausnahmefällen kommen die Ausländerbehörden auf die Personen zu.
Weiter Informationen finden Sie >>hier<<.
Montag – Freitag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Vorsprache grundsätzlich nur mit Termin.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Telefonnummer: 07131 39527-0
Montag – Freitag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Vorsprache grundsätzlich nur mit Termin.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Telefonnummer: 07131 39527-0
Vorsprache nur
nach Terminvereinbarung.
Telefonnummer: 07131 39527-0