Vertretung im Online-Konto möglich – Mit einer Vollmacht können Vertrauenspersonen künftig bestimmte Online-Anliegen übernehmen
Kundinnen und Kunden der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit können eine andere Person bevollmächtigen, sie auch im Online-Konto zu vertreten.
Durch die Neuerung können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen, soweit sie keine gesetzlichen Vertretungen sind, leichter bei bestimmten Anliegen mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit unterstützen. Die bevollmächtigte Person kann zum Beispiel online Nachrichten über das Postfach senden und Dokumente einsehen oder hochladen.
Für die Online-Vertretung braucht die bevollmächtige Person eine entsprechende Vollmacht und ein eigenes Konto. Wenn Sie bereits eine Vollmacht ausgestellt haben, müssen Sie diese erneuern, damit sie auch für die Online-Vertretung gilt. Erst dann kann die Vertretung auf das Profil in Ihrem Konto zugreifen.
Weitere Informationen zur Online-Vertretung und zur erforderlichen Vollmacht finden Sie auf der Seite Vertretung für Ihr Online-Konto bevollmächtigen.
Bei Interesse / Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Jobcenter Stadt Heilbronn

