Vermittlung / Beratung
Ortsabwesenheit / Urlaub / Nichterreichbarkeit
Auch Arbeitslose dürfen Urlaub machen. Um Ärger oder Nachteile zu vermeiden, müssen Sie einige Dinge beachten: Es gibt gesetzlich keinen “Urlaub von der Arbeitssuche”, sondern Regelungen zur sogenannten “Ortsabwesenheit bzw. Nichterreichbarkeit”.
Was Sie beachten müssen?
Wenn Sie eine Reise (bei uns Nichterreichbarkeit genannt) planen, müssen Sie uns dies spätestens 5 Werktage vor Antritt Ihrer Reise konkret mitteilen.
Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter prüft dann beispielsweise, ob in der geplanten Zeit voraussichtlich passende Arbeitsstellen angeboten werden könnten oder im Moment Stellenangebote noch offen sind oder ob die Teilnahme an einem Lehrgang / Kurs für Sie vorgesehen ist.
Wenn das alles dann nicht zutrifft, kann Ihnen für insgesamt höchstens drei Wochen eine Abwesenheit von Heilbronn genehmigt werden. Bürgergeld erhalten Sie in diesem Zeitraum weiterhin. Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer Ortsabwesenheit gibt. Jeder Anfrage wird individuell geprüft.
Sollten Sie eine Reise von mehr als drei Wochen planen, so kann Ihnen auch dies im Einzelfall genehmigt werden – allerdings darf die Abwesenheit sechs Wochen nicht übersteigen. Wichtig ist für Sie dann, dass das Bürgergeld in einem solchen Fall nur für die ersten drei Wochen weitergezahlt werden kann. Für die restliche Zeit der Ortsabwesenheit bekommen Sie kein Bürgergeld.
Wer länger als sechs Wochen verreisen möchte, bekommt schon von Beginn an keine Zahlungen mehr und muss sich nach der Rückkehr wieder persönlich arbeitslos melden. Vor Ihrem Urlaub sollten Sie unbedingt mit Ihrer Krankenkasse über die Krankenversicherung sprechen.
Reisen können teuer werden, wenn Sie die Ortsabwesenheit nicht angezeigt haben und diese deshalb nicht vom Jobcenter genehmigt wurde. Wenn ein solcher Fall bekannt wird, muss das Bürgergeld für den gesamten Zeitraum der Abwesenheit zurückgezahlt werden. Ein Bußgeldbescheid kann dann noch dazu kommen.
So können Sie eine Urlaubsgenehmigung / Genehmigung zur Nichterreichbarkeit bekommen:
Die Anfrage zur Ortsabwesenheit (Urlaubsgenehmigung) können Sie einfach und schnell über die Jobcenter-App oder Jobcenter.digital mit diesem Formular erledigen:
Nachricht formulieren und über unsere Jobcenter-App oder Jobcenter.digital einfach an uns schicken:
Ausführlichere Informationen zur Nichterreichbarkeit und Ortsabwesenheit / Urlaub finden Sie hier:
Bei Fragen nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular: