Der vorübergehende Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete wurde vom Europäischen Rat verlängert!

Der vorübergehende Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete (befristet bis 04.03.2024) wurde vom Europäischen Rat bis zum 04. März 2025 verlängert!

Neue Aufenthaltstitel können mit einer Befristung bis zum 04. März 2025 erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel automatisch bis 04. März 2025 verlängert. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. In Ausnahmefällen kommen die Ausländerbehörden auf die Personen zu.

Weiter Informationen finden Sie hier.