Paragraphenzeichen, das mit Daumen und Zeigefinger in die Sonne gehalten wird.

Bürgergeld wird durch Grundsicherungsgeld ersetzt – mit der Reform ändert sich aber noch mehr

Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Mit der Reform ändert sich nicht nur der Name: Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gibt es neue Regelungen und Pflichten.

Die wichtigsten Änderungen können Sie hier nachlesen. Eine Übersicht zum Ausdrucken bekommen Sie hier.

Bitte beachten Sie, wenn Sie bereits Bürgergeld erhalten

  • Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
  • Ihre Ansprechpersonen beim Jobcenter ändern sich nicht.
  • Ihre Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Weiterbeildung, geht weiter wie bisher.
  • Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann sein, dass darin vorübergehend der Begriff „Bürgergeld“ verwendet wird. Die Bescheide, Schreiben und Formulare sind dennoch gültig. Sie werden sobald wie möglich auf das Grundsicherungsgeld umgestellt.

Wichtig: Endet Ihr laufender Bewilligungszeitraum, müssen sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Jobcenter Stadt Heilbronn