Ab Oktober keine Zahlung mehr per Scheck – nur noch Überweisung auf ein Konto
Bisher konnten Geldleistungen des Jobcenters Heilbronn durch Zusendung eines Schecks (Zahlungsanweisung zur Verrechnung) erhalten werden. Dieser Scheck konnte bei einer Filiale der Postbank eingelöst werden. Die Postbankfilialen werden bereits seit Juli 2025 nach und nach technisch umgestellt, so dass die Einlösung eines Schecks ab Januar 2026 nicht mehr möglich sein wird. Sie können sich hier informieren, wann Ihre Filiale der Postbank umgestellt wird oder Sie fragen direkt in der Filiale nach.
Im September 2025 wird dann die letzte Auszahlung per Scheck erfolgen! Ab Oktober 2025 werden die Geldleistungen dann nur noch auf ein Konto überwiesen!
Personen, die bisher Geldleistungen per Scheck erhalten haben, teilen uns bitte so schnell wie möglich ein Konto mit, auf das wir das Geld zukünftig überweisen können.
Ist kein Konto vorhanden, können Sie bei eine Sparkasse oder einer anderen Bank ein eigenes Konto beantragen. Die Bank ist wegen des Zahlungskontengesetzes in der Regel dazu verpflichtet, ein Basiskonto einzurichten. Damit können zum Beispiel Überweisungen und Karten-Zahlungen erfolgen sowie Geld am Bankautomat abgehoben werden.
Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie uns gerne an. Sie können sich täglich während den telefonischen Sprechzeiten von 10 – 12 Uhr an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter wenden oder uns eine Postfachnachricht schicken.
Hinweis: Ihre neue Bankverbindung können Sie uns ganz einfach und schnell über die Online-Veränderungsmitteilung bei Jobcenter.digital oder über unserer Jobcenter-App > Veränderungen mitteilen an uns übermitteln.
Ihr Jobcenter Stadt Heilbronn

