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Selbständige und Freiberufler

Infos für Selbständige und Freiberufler

Sie haben zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts für sich und Ihre Familie (Bedarfsgemeinschaft) einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II gestellt?

 

Bitte beachten Sie hierbei:

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist für Sie zugänglich, kann jedoch keine betrieblichen Verluste auffangen oder aber wirtschaftliche Hilfen bereitstellen.

Können Sie auf Grund der aktuellen Lage Ihren und ggf. den Bedarf Ihrer Familie nicht durch das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit decken, können Ihnen ggfs. aufstockende Leistungen bewilligt werden.

Hierzu müssen Sie eine Einkommensschätzung (Anlage EKS) für die kommenden sechs Monate vornehmen. Die Anlage EKS finden Sie hier.

 

WICHTIG!

Bitte versuchen Sie, sofern noch nicht erfolgt, mit sämtlichen Partnern der Selbstständigkeit zu sprechen, um Kosten in der Zeit einzusparen die aus dem Betrieb entstehen während die Einnahmen auf Grund der Krise ausbleiben (z.B. Steuerberater, Vermieter der gewerblichen Räume über Mietstundung, Hausbank kontaktieren, um evtl. Raten auszusetzen, Finanzamt, Versicherungen wegen Stundung der Beiträge, Energieversorger usw.).

Unterstützung bekommen die Selbständigen und Künstlerinnen und Künstler über die Servicehotline Selbständige, die Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 gebührenfrei zu erreichen ist.

Informationen zur Servicehotline Selbständige finden Sie hier.