Sie haben auf Grund der Corona Krise zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts fĂĽr Sie und Ihre Familie (Bedarfsgemeinschaft) einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt?
Bitte beachten Sie hierbei:
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist für Sie zugänglich, kann jedoch keine betrieblichen Verluste auffangen oder aber wirtschaftliche Hilfen bereitstellen.
Sollte auf Grund der aktuellen Lage Ihr Gewinn eingebrochen sein, kann der Anrechnungsbetrag auf Ihr Arbeitslosengeld II vorübergehend auf 0,-€ gesetzt werden, um so den höchsten Leistungssatz für Sie zu erreichen.
WICHTIG!
Bitte versuchen Sie, sofern noch nicht erfolgt, mit sämtlichen Partnern der Selbstständigkeit zu sprechen, um Kosten in der Zeit einzusparen die aus dem Betrieb entstehen während die Einnahmen auf Grund der Krise ausbleiben (z.B. Steuerberater, Vermieter der gewerblichen Räume über Mietstundung, Hausbank kontaktieren, um evtl. Raten auszusetzen, Finanzamt, Versicherungen wegen Stundung der Beiträge, Energieversorger usw.).
Ăśberblick Kontaktstellen fĂĽr den Erhalt/UnterstĂĽtzung ihres gewerblichen Unternehmens
Sind Sie Unternehmer eines Betriebs mit mindestens einem Angestellten, so haben sie die Möglichkeit ab 01.03.2020 rückwirkend bei der Bundesagentur für Arbeit sich die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstatten zu lassen. Lassen Sie sich hierzu von der Bundesagentur für Arbeit telefonisch beraten (0800 45555 20).
Die Antragstellung Kurzarbeitergeld kann hier online erfolgen.
Die Finanzämter der Länder sind seit 13.03.2020 angewiesen, unbürokratisch und vereinfacht zu handeln. Hierzu gehören unter anderem folgende Sofortmaßnahmen:
Zinslose Stundung von Steuern
Aussetzung von Steuerforderungen bis Dezember 2020
Herabsetzung der Vorauszahlung von Einkommens- und Körperschaftssteuer
Prüfen Sie bitte in Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse, um Ihre Liquidität zu sichern, ob eine dieser Möglichkeiten für Sie in Betracht kommt
Kurzfristige Liquidität durch Kredite der KFW Bank
Folgender Zugang zu Darlehen ist ab sofort erleichtert, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
ERP GrĂĽnderkredit Startgeld fĂĽr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler unter 5 Jahren am Markt:
Höchstsumme 30.000,00 EUR für Betriebsmittel
Laufzeit maximal zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren
Weitere KFW Förderprogramme sind möglich: Hier können Sie sich informieren.
Zusätzlich hat die KFW Bank eine Hotline fĂĽr Sie eingerichtet von Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr unter 0800 539 9001.