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Familie, Kinder und Beruf

Familie, Kinder und Beruf

Die Jobcenter betreuen Familien (Bedarfsgemeinschaften) die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiger Bestandteil der Beratungen.

 

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es die Möglichkeit Unterstützung für z.B. Nachhilfe, Essenverpflegung, Schulausflüge oder auch für den Besuch eines Vereins. Nähere Informationen finden Sie hier.

Informationen für werdende Eltern

Es ist wundervoll ein Baby zu erwarten. Die Sorge über die Versorgung und Erziehung des Kindes können aber auch sehr belastend sein.

Wenn Sie wissen, dass Sie Eltern werden, teilen Sie das bitte mit der Veränderungsmitteilung mit. Eine Bescheinigung des Arztes bzw. eine Kopie des Mutterpasses mit dem vermutlichen Entbindungstermin (VE) bitte mitschicken.

In dem Informationsflyer „Hilfe und Unterstützung bei Schwangerschaft und danach“ können Sie erfahren, welche (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten seitens des Jobcenter möglich sind.

Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Stadt Heilbronn  und in der Informationsbroschüre „Auf die Plätze – jetzt geht’s los“ der Stadt Heilbronn.

Ist Ihr Baby dann geboren müssen Sie sich entscheiden, welcher Elternteil die Betreuung und Versorgung übernimmt. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Kinderbetreuung organisieren können.

Es ist wichtig, dass Sie sich auch in den ersten 3 Lebensjahren ihres Kindes mit ihrer beruflichen Zukunft beschäftigen und diese planen.

Servicestelle für Alleinerziehende

Sie sind alleinerziehend und haben Fragen zu beruflichen Chancen und Einstiegsmöglichkeiten?

Die besondere Situation von Alleinerziehenden wirkt sich individuell auf die Möglichkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus. Hierbei spielt der Betreuungsaufwand  für die minderjährigen Kinder ebenso eine Rolle, wie möglicherweise eine fehlende Qualifikation der betreffenden Mütter oder Väter.

Das Jobcenter Stadt Heilbronn unterstützt Ein-Eltern-Familien unter Einbeziehung ihrer Interessen und Stärken. Persönliche Ansprechpartner*innen bieten in der Servicestelle für Alleinerziehende eine vertrauensvolle Beratungsatmosphäre. Sie kennen die besondere Betreuungslage in Ein-Eltern-Haushalten und informieren in intensiven Beratungen unter anderem auch über die in der Stadt Heilbronn vorhandenen Netzwerke und Unterstützungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus schafft ein umfassendes Angebot an Maßnahmen, die den besonderen Verhältnissen entsprechen, die Grundlage für die Verbesserung beruflicher Qualifikationen.

Im Stadt- und Landkreis gibt es den Arbeitskreis Alleinerziehende. Das Jobcenter Stadt Heilbronn arbeitet hier aktiv mit. Weitere Informationen zu Lotsenstellen für Alleinerziehende erhalten sie hier.

 

Kontaktdaten:

Frau Filler, Telefon: 07131 39527-363

Frau Homsi, Telefon: 07131 39527-310

Frau Milla, Telefon: 07131 39527-378

Frau Müller, Telefon: 07131 39527-357

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt und berät das Jobcenter Stadt Heilbronn in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

Als Ansprechpartnerin für das Thema Gleichstellung steht die BCA auch Leistungsberechtigten, Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberorganisationen beratend und unterstützend zur Seite. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben zu gewährleisten.

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist Netzwerkpartnerin in unterschiedlichen Institutionen, die sich mit Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben auseinandersetzen.

Die Beauftragte für Chancengleichheit ist Ihre Ansprechperson, wenn Sie

  • allgemeine Informationen zum Thema Gleichstellung benötigen,
  • sich benachteiligt fühlen,
  • Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben,
  • den Wiedereinstieg nach der Elternzeit planen,
  • alleinerziehend sind,
  • eine Teilzeitausbildung oder Teilzeitumschulung anstreben,
  • Anregungen oder Fragen zum Thema Chancengleichheit am Arbeitsmarkt haben. 

 

Kontakt:

Marion Groß, Telefon: 07131 39527-375

E-Mail: Jobcenter-Stadt-Heilbronn.BCA@jobcenter-ge.de

Ausbildung und Umschulung in Teilzeit

Grundsätzlich kann jede duale Ausbildung (parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule) auch in Teilzeit absolviert werden. Dabei wird zwar die Berufsschule in vollem Umfang besucht, aber die Regelarbeitszeit wird auf 20 bis 35 Stunden verkürzt. Die Auszubildenden und die Betriebe einigen sich in jedem einzelnen Fall darüber, wie sich die Teilzeitausbildung konkret gestaltet – zum Beispiel wie Arbeitszeit und Arbeitstage verteilt werden. Die Ausbildung dauert deswegen in der Regel nicht länger. 

Teilzeitausbildungen können grundsätzlich alle machen. 

Das könnte Ihre Chance auf einen Berufsabschluss sein! Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihr Arbeitsvermittler und die Weiterbildungsberater*innen helfen Ihnen gerne weiter. Zur Weiterbildungsberatung geht es hier.

 

Kontakt:

Marion Groß, Telefon: 07131 39527-375

E-Mail: Jobcenter-Stadt-Heilbronn.BCA@jobcenter-ge.de

Maßnahmen für Erziehende im Stadtbereich Heilbronn

Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater über das passende Angebot.

Kinderbetreuung

Die Anmeldung für eine Kinderbetreuung in der Stadt Heilbronn wird zentral durch die Stadt Heilbronn organisiert. Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung.

Grundsätzlich sind alle Familien von den Gebühren für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen ab einem Alter von 3 Jahren befreit.

Für unter 3-jährige Kinder gibt es Gebühren. Allerdings nicht, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid über Bürgergeld-Bezug vorlegen können.

Wenn Sie an einer vom Jobcenter geförderten Maßnahme teilnehmen, können Ihnen bei Bedarf auch entstehende Kosten für die Betreuung erstattet werden. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Leistung beantragen bevor die Betreuungskosten entstehen! Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Integrationsfachkraft.

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