Es wurde ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses eingeführt. Gefördert werden können arbeitslose und beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern die Prüfung der Voraussetzungen und persönlichen Eignung durch das Jobcenter Stadt Heilbronn erfolgt sind.
Gern können Sie sich im Vorfeld zu Ihrem Anliegen unter den folgenden unterschiedlichen Homepages schlau machen:
Fax 07131 39527-144
E-Mail: Jobcenter-Stadt-Heilbronn@jobcenter-ge.de