logo
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat.

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

 

Ukrainische Flüchtlinge

Gemeinsames Schreiben an die ukrainische Community

Mit einem Brief wenden sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, der Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, Daniel Terzenbach, und der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Oleksii Makeiev, gemeinsam an die ukrainischen Geflüchteten, die derzeit durch die Jobcenter betreut werden. Lesen Sie hier den Brief in deutscher oder ukrainischer Sprache. Darin ermutigen sie die geflüchteten Menschen, bereits mit grundständigen Deutschkenntnissen eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Gleichzeitig informieren sie über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter bei der Integration in Arbeit und über weitere Regelungen:

+++ ACHTUNG +++

Der vorübergehende Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete (befristet bis 04.03.2024) wurde vom Europäischen Rat bis zum 04. März 2025 verlängert!  

Neue Aufenthaltstitel können mit einer Befristung bis zum 04. März 2025 erteilt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel automatisch bis 04. März 2025 verlängert. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. In Ausnahmefällen kommen die Ausländerbehörden auf die Personen zu. 

Weiter Informationen finden Sie >>hier<<.

Wichtige Informationen

Seit  Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zur Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. 

Damit wir als zuständiger Träger für die Grundsicherung in der Stadt Heilbronn frühzeitig Ihre entsprechend notwendigen Anträge prüfen und entscheiden können, benötigen wir Ihre Unterstützung.

 

Was müssen Sie tun?

1. Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld bei uns.

Sie können den Antrag entweder Online auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit stellen, 

Zur Online Antragstellung

oder Sie vereinbaren beim Jobcenter einen Termin.

Zur Terminvereinbarung

Die Antragsformulare finden Sie ebenfalls auf unserer Homapage.

Zu den Antragsformularen

Bitte beachten Sie: Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind und mit Ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenwohnen, müssen Sie keinen eigenen Antrag stellen. Den Antrag müssen dann Ihre Eltern für Sie stellen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag schnellstmöglich.

2. Füllen Sie bitte zusätzlich einen Anmeldebogen in deutscher oder englischer Sprache für alle Personen ab 15 Jahren aus, für die Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen.

*NEU* zum Anmeldebogen

Senden Sie den Anmeldebogen anschließend schnellstmöglich direkt an uns

zurück. Sollten Sie einen persönlichen Termin zur Antragsstellung im Jobcenter vereinbart haben, können Sie die ausgefüllten Anmeldebögen auch gerne direkt zu dem Termin mitbringen.

3. Wenn Sie noch kein Konto in Deutschland haben, eröffnen Sie bitte bei einer deutschen Bank oder Sparkasse ein Konto. Sie benötigen dazu nur ein ukrainisches Ausweisdokument und eine deutsche Meldebescheinigung.

Weitere Informationen zur Kontoeröffnung finden Sie >>hier<<.

Wenn Sie kein Girokonto haben, erhalten Sie Ihre Leistungen mit einem Postscheck, für den Sie allerdings Gebühren zahlen müssen.

Eine regelmäßige kostenlose Barauszahlung ist beim Jobcenter nicht möglich.

Weitere Informationen und Angebote: