Seit Juni 2022 haben GeflĂĽchtete aus der Ukraine Zugang zur Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.Â
Damit wir als zuständiger Träger für die Grundsicherung in der Stadt Heilbronn frühzeitig Ihre entsprechend notwendigen Anträge prüfen und entscheiden können, benötigen wir Ihre Unterstützung.
1. Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld bei uns.
Sie können den Antrag entweder Online auf der Internetseite der Bundesagentur fĂĽr Arbeit stellen,Â
oder Sie vereinbaren beim Jobcenter einen Termin.
Die Antragsformulare finden Sie ebenfalls auf unserer Homapage.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie jĂĽnger als 25 Jahre sind und mit Ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenwohnen, mĂĽssen Sie keinen eigenen Antrag stellen. Den Antrag mĂĽssen dann Ihre Eltern fĂĽr Sie stellen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag schnellstmöglich.
2. Füllen Sie bitte zusätzlich einen Anmeldebogen in deutscher oder englischer Sprache für alle Personen ab 15 Jahren aus, für die Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Senden Sie den Anmeldebogen anschließend schnellstmöglich direkt an uns
zurück. Sollten Sie einen persönlichen Termin zur Antragsstellung im Jobcenter vereinbart haben, können Sie die ausgefüllten Anmeldebögen auch gerne direkt zu dem Termin mitbringen.
3. Wenn Sie noch kein Konto in Deutschland haben, eröffnen Sie bitte bei einer deutschen Bank oder Sparkasse ein Konto. Sie benötigen dazu nur ein ukrainisches Ausweisdokument und eine deutsche Meldebescheinigung.
Weitere Informationen zur Kontoeröffnung finden Sie im Internet unter www.bafin.de/DE/Verbraucher/Ukrainekrieg/ukrainekrieg_node.html.
Wenn Sie kein Girokonto haben, erhalten Sie Ihre Leistungen mit einem Postscheck, fĂĽr den Sie allerdings GebĂĽhren zahlen mĂĽssen.
Eine regelmäßige kostenlose Barauszahlung ist beim Jobcenter nicht möglich.