logo
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat.

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

 

Unterstützung für Arbeitslose und Langzeitarbeitslose

Umfassende Unterstützung!

Eingliederungszuschuss

Eine Arbeitsaufnahme kann möglicherweise gefördert werden, wenn die von Ihnen ausgewählte Bewerberin bzw. der von Ihnen ausgewählte Bewerber einen über den üblichen Rahmen hinausgehenden Einarbeitungs- und Unterstützungsbedarf hat. In solch einem Fall sollten Sie vor einer Einstellung Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter Stadt Heilbronn aufnehmen und prüfen lassen, ob eine Förderung möglich ist.

Ein Eingliederungszuschuss ist ein zeitlich befristeter Zuschuss zum Lohn bzw. Gehalt für das Unternehmen.

Der Zuschuss dient dazu, noch fehlende berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auszugleichen.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung und der Antrag auf Eingliederungszuschuss ist vor Abschluss des Arbeitsvertrages zu stellen.

Nehmen Sie bitte deshalb rechtzeitig Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter Stadt Heilbronn auf. Wir beraten sie gerne zu allen Fragen rund um den Eingliederungszuschuss.

>> Flyer zum Eingliederungszuschuss <<

Weiterführende Informationen zum Eingliederungszuschuss erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

>> zu den weiteren Informationen <<

FoerderungLangzeitarbeitslose

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II 

Die Bemühungen zum verstärkten Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sollen sich nicht nur auf sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose beschränken. Der §16e SGB II soll schon vorher ansetzen und lange Arbeitslosigkeit verhindern helfen. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll die Eingliederung von Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorangetrieben werden. Wenn ein Arbeitgeber mit einem Leistungsberechtigten einen Arbeitsvertrag über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abschließt, kann er einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate erhalten. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Flankierend zum Lohnkostenzuschuss erfolgt eine beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“). Das Coaching kann während der gesamten Förderdauer erbracht werden, sofern der Arbeitnehmer dieses benötigt. In den ersten sechs Monaten ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer für das notwendige Coaching freizustellen.

 

Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II

Mit dem §16i SGB II sollen Menschen, die mind. 25 Jahre alt sind und die besonders lange – also länger als sechs innerhalb der letzten sieben Jahre – Regelleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Bürgergeld) beziehen, eine ehrliche und langfristige Perspektive bekommen. Damit sie eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für eine maximale Förderdauer von 5 Jahren zu erhalten. In den ersten 2 Jahren beträgt dieser 100 Prozent und in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gesenkt. Die Förderung von guter Arbeit soll hier im Fokus stehen: Langzeitarbeitslose können in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei Arbeitgebern der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen arbeiten. Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen auf jeden Fall im ersten Jahr durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung unterstützt. Wenn erforderlich, so kann diese Betreuung auch während des gesamten Förderungszeitraums genutzt werden.

Ausführlichere Informationen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen oder Teilhabe am Arbeitsmarkt finden interessierte Arbeitgeber >>hier<<.

Sie haben Interesse oder Fragen? Dann rufen Sie uns bitte an!

Frau Martin (07131 969-151), Frau Wacker (07131 39527-361) oder Frau Knobbe (07131 39527-371) vom Jobcenter Stadt Heilbronn beraten Sie gerne.