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Kosten der Unterkunft

Leistungen für Unterkunft und Heizung

Wie teuer darf meine Wohnung sein ?

Wie teuer Ihre Wohnung sein darf, richtet sich nach den Richtlinien der Stadt Heilbronn.

Wenn Sie in einer Wohnung leben, die nach diesen Richtlinien angemessen ist, dann werden die Kosten für Ihre Wohnung bei Ihrem Leistungsanspruch in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt.

Die aktuell angemessenen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete und kalte Nebenkosten) und die angemessenen Heizkosten können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Sind die Aufwendungen zu hoch, werden Sie aufgefordert, die Kosten zu senken.

 

  • Haushaltsgröße
  • $ 100 Monthly
    • 1 Person
    • 2 Personen
    • 3 Personen
    • 4 Personen
    • 5 Personen
    • für jede weitere Person
  • angemessene Wohnfläche
  • $ 100 Monthly
    • 45 m²
    • 60 m²
    • 75 m²
    • 90 m²
    • 105 m²
    • zusätzlich 15 m²
  • angemessene Kosten Unterkunft
  • $ 100 Monthly
    •    452,- €
    •    532,- €
    •    643,- €
    •    812,- €
    •  1102,- €
    • zusätzlich 158,- €
  • angemessene Heizkosten
  • $ 100 Monthly
    •     153,- €
    •    204,- €
    •    253,- €
    •    304,- €
    •    357,- €
    •    zusätzlich zwischen 49,- und 52,- €
Was geschieht, wenn ich Wohneigentum habe?

Die monatlichen Kosten für Ihr Eigentum werden als Kosten der Unterkunft gewertet. Dazu zählen die Zinsbelastung (aber nicht die Tilgung), Grundbesitzabgaben, Erbpachtzins und die üblichen Neben- und Heizkosten.  Sofern diese Kosten gemäß der Tabelle angemessen sind, können diese in Ihrem Leistungsanspruch in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt werden.

Sind die Aufwendungen zu hoch, werden Sie aufgefordert, die Kosten zu senken.

Wohneigentum zählt auch zu Ihrem Vermögen. Inwieweit Ihre Immobilie als Vermögen zu berücksichtigten ist, wird im Einzelfall geprüft.

Was geschieht wenn meine Wohnung zu teuer ist?

Wenn Ihre Wohnung zu teuer ist – also die angemessenen Werte übersteigt, dann werden Sie gebeten, die Kosten zu senken (beispielsweise durch Untervermietung oder Umzug). Hierfür haben Sie in der Regel 6 Monate Zeit. In dieser Übergangszeit werden Ihre Kosten der Unterkunft noch in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt.

 

Sollten Sie eine neue Wohnung finden, müssen Sie bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben beim Jobcenter Stadt Heilbronn prüfen lassen, ob die Wohnung angemessen ist und die Kosten übernommen werden können. Ziehen Sie in eine Stadt außerhalb des Stadtkreises Heilbronn, müssen Sie die Zusicherung zum Umzug bei dem neuen zuständigen Jobcenter einholen.

 

Finden Sie keine günstigere Wohnung oder bemühen sich nicht um Kostensenkung, werden nach Ablauf der 6 Monate nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt.

Wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie trotz intensiver Suche keine Wohnung gefunden zu haben, kann die Frist von 6 Monaten verlängert werden.

Wird meine Miete automatisch an den Vermieter überwiesen?

In der Regel werden Ihre Mietkosten an Sie überwiesen, sodass Sie diese selbst an Ihren Vermieter weiterleiten können.

Auf Ihren Wunsch hin, können wir die Miete aber auch direkt an Ihren Vermieter zahlen. Dies sollten Sie uns bitte schriftlich mitteilen.

Ich möchte umziehen. Was muss ich beachten?

Ich möchte innerhalb von Heilbronn umziehen.

  • Informieren Sie uns rechtzeitig vorher über den geplanten Wohnungswechsel.
  • Beantragen Sie eine Zusicherung für die neue Wohnung.

 

 

Ich möchte von außerhalb nach Heilbronn zuziehen. 

  • Informieren Sie das Jobcenter, das bisher für Sie zuständig ist, rechtzeitig vorher über den geplanten Umzug.
  • Beantragen Sie beim Jobcenter Stadt Heilbronn eine Zusicherung für die neue Wohnung.
  • Falls Umzugskosten anfallen, können Sie diese beim Jobcenter, das bisher für Sie zuständig ist, beantragen.

 

 

Was ist eine Zusicherung und wozu ist sie gut?

Eine Zusicherung ist ein Schreiben, mit dem Ihnen das Jobcenter verbindlich zusagt, welche Kosten für eine bestimmte Wohnung berücksichtigt werden können. Dadurch haben Sie bei einem Wohnungswechsel finanzielle Planungssicherheit. Auch was mögliche weitere Kosten wie beispielsweise Kaution, Umzugskosten oder Renovierungskosten betrifft. Die Zusicherung müssen Sie beantragen, bevor Sie den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben. Wenn der Mietvertrag bereits geschlossen wurde, ist eine Zusicherung nicht mehr möglich. In diesem Fall können zwar die Kosten für Unterkunft und Heizung bis zur angemessenen Höhe, aber keine weiteren Kosten übernommen werden.

 

 

Ich möchte eine Zusicherung beantragen. Welche Unterlagen sind dazu erforderlich?

  • Mietbescheinigung mit den Angaben zum Wohnungsangebot
  • Kopie des Mietvertrags ohne Unterschriften (sofern bereits vorhanden)
  • Mitteilung, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden
Ich wohne bei meinen Eltern und möchte ausziehen. Für die eigene Wohnung benötige ich finanzielle Unterstützung. Was muss ich beachten?
  • Bis zum Alter von 24 Jahren muss das Jobcenter zunächst Ihrem Auszug zuhause zustimmen, wenn Kosten für die eigene Wohnung übernommen werden sollen. Dies ist nur vor dem Auszug und nicht nachträglich möglich. Setzen Sie sich deshalb unbedingt rechtzeitig vorher mit uns in Verbindung. Ob die Voraussetzungen für einen Auszug vorliegen, klären wir im Gespräch mit Ihnen. Einen Termin können Sie unter Tel. 07131 39527-0 vereinbaren.
  • Falls Sie bereits 25 Jahre oder älter sind, muss das Jobcenter dem Auszug nicht zustimmen. Sie können also ohne weiteres eine Zusicherung für die Wohnung beantragen.
Werden Umzugskosten übernommen?

Grundsätzlich müssen Sie einen Umzug in Eigenregie durchführen. Kosten für ein Mietfahrzeug oder gewerbliche Hilfskräfte können in der Regel aber übernommen werden. Die Höhe richtet sich nach der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft und dem Umfang des zu transportierenden Hausrats. Bevor Sie ein Fahrzeug mieten oder eine Firma beauftragen, benötigen Sie eine schriftliche Zusicherung von uns. Dazu müssen Sie 3 Angebote unterschiedlicher Firmen einholen und diese mit Ihrem Antrag auf Zusicherung bei uns einreichen. Bis zu welcher Höhe Umzugskosten übernommen werden können, teilen wir Ihnen dann in der Zusicherung mit. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, für welches Angebot Sie sich anschließend entscheiden. Liegt das Angebot jedoch höher als der zugesicherte Betrag, müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen.

 

Wenn Sie noch nicht in Heilbronn wohnen, wenden Sie sich wegen Umzugskosten bitte an das Jobcenter, das bisher für Sie zuständig ist.

Wird die Mietkaution übernommen?

Eine Mietkaution oder Genossenschaftsanteile erhalten Sie als Darlehen, wenn die Aufwendungen für Ihre Wohnung angemessen sind und Sie den Betrag nicht aus eigenen Kräften aufbringen können. Als Mietkaution sind nach dem Mietrecht maximal 3 Kaltmieten zulässig. Höhere Beträge können wir nicht berücksichtigen. Wie für die laufende Miete benötigen Sie auch für die Mietkaution eine Zusicherung, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Am besten ist es deshalb, wenn Sie beides zusammen beantragen.

 

Die Raten für das Darlehen werden im Normalfall von Ihren monatlichen Leistungen einbehalten, so dass Sie selbst keine Zahlungen leisten müssen. Daneben müssen Sie den Anspruch gegen Ihren Vermieter auf Rückzahlung der Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses an uns abtreten. Falls Sie also wieder aus der Wohnung ausziehen, bevor Sie das Darlehen vollständig getilgt haben, überweist der Vermieter den noch offenen Teil wieder an uns zurück. Eine vorbereitete Abtretungserklärung erhalten Sie mit der Zusicherung für die Kaution.

Was muss ich tun, wenn ich meine Betriebs- /Heizkostenabrechnung erhalte?

Heiz- und Nebenkostennachforderungen:

 

Sofern Sie eine Nachzahlung für Heiz- und Nebenkosten leisten müssen, haben Sie die Möglichkeit, die Übernahme bei uns zu beantragen. Dies gilt auch für Nachzahlungen für Heizung, die an Dritte zu leisten sind z.B. Stadtwerke oder andere Versorgungsunternehmen. Legen Sie uns die vollständige Abrechnung (alle Seiten) vor. Nicht übernahmefähig sind in der Nachforderung enthaltene Kosten für Haushaltsstrom und Kosten für nicht anerkannte Stellplätze und Garagenplätze.

 

Heiz- und Nebenkostenguthaben:

Falls Sie ein Heiz- und Betriebskostenguthaben erwirtschaftet haben, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Das Guthaben mindert die Kosten der Unterkunft im Folgemonat des Zuflusses, d.h. Sie erhalten für diesen Monat entsprechend weniger Leistungen. Guthaben für Haushaltsstrom, die Sie erwirtschaften, fallen nicht hierunter, diese wirken sich nicht auf die Leistungen nach SGB II aus.

Werden auch meine Abfallgebühren übernommen?

Wenn Ihre Unterkunftskosten angemessen sind, können zusätzlich auch Ihre Abfallgebühren berücksichtigt werden

Ein Antragsformular erhalten Sie hier.

Was tun bei Strom- und Mietschulden?

Für Empfänger von Leistungen nach SGB II können Mietrückstände oder Stromschulden unter bestimmten Voraussetzungen darlehensweise übernommen werden. Mietschulden für unangemessene Wohnungen können nicht übernommen werden. Die Übernahme von Mietschulden kann nur die Ausnahme sein. Jede/r ist für die regelmäßige und pünktliche Zahlung seiner Miete verantwortlich.

Bevor ein Stromdarlehen gewährt werden kann, muss vorher ein Antrag auf Ratenzahlung beim Energieversorger gestellt worden sein.