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Befreiung Rundfunkbeitragspflicht

Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Wer staatliche Sozialleistungen wie Bürgergeld erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.

Sie bekommen zusammen mit Ihrem Bewilligungsbescheid eine Bescheinigung zur Vorlage beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Für die Antragstellung haben Sie zwei Monate ab Antragstellung Zeit. Die Befreiung beginnt dann mit dem auf dem Bescheid angegebenen Leistungsbeginn. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate ein, erfolgt die Befreiung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen.

Wichtig: Über die Befreiung entscheidet der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, nicht das Jobcenter Stadt Heilbronn.

Das Antragsformular und alle Informationen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de.