Ob Sie grundsätzlich anspruchsberechtigt sind, erfahren Sie hier.
Sie möchten erstmalig Leistungen beim Jobcenter Stadt Heilbronn beantragen?
Sie können Ihren Antrag per Post, telefonisch, per Fax oder per E-Mail stellen. Auch der Einwurf in den Briefkasten des Jobcenters Stadt Heilbronn ist möglich.
Die Antragstellung wirkt auf den Ersten des Monats zurück, so dass sich im Regelfall selbst durch eine Verzögerung in der Antragstellung keine negativen Auswirkungen ergeben.
Corona-Virus: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsicherung finden Sie hier.
Wollen Sie aus einer anderen Stadt in den Stadtkreis Heilbronn umziehen?
Was Sie hierzu beachten mĂĽssen erfahren Sie hier.
Sie sind als Selbständiger auf Unterstützung angewiesen ?
Informationen bei Fragen zur Liquidität und den Auswirkungen des Corona-Virus finden Sie hier.Â
Wenn Sie als Selbständiger Leistungen nach dem SGB II beantragen verwenden Sie zusätzlich den “Fragebogen Antragstellung Selbständige”
Weitere Links zur UnterstĂĽtzung: