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Leistungen zum Lebensunterhalt

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, besteht für Sie die Möglichkeit, Leistungen zum Lebensunterhalt zu erhalten. Vorrangig vor einem Leistungsbezug aus Steuermitteln ist jedoch immer die Selbsthilfe.

Für die Leistungen zum Lebensunterhalt ist eine vorherige Antragstellung erforderlich. Die Antragstellung gilt dabei rückwirkend zum Ersten des Monats. Um einen Antrag zu stellen, vereinbaren Sie am besten online oder telefonisch einen Termin beim Jobcenter. Beim Termin erhalten Sie die Antragsvordrucke ausgehändigt und die erforderlichen Antragsunterlagen erläutert.

Leben und wirtschaften Sie mit mehreren Personen in einem Haushalt bilden Sie im Regelfall gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Bedarfs der gesamten Bedarfsgemeinschaft eingesetzt wird. Der Antrag wird daher auch immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gestellt.

Die Leistungshöhe richtet sich nach Ihrem Bedarf und Ihrem anrechenbaren Einkommen und Vermögen. Änderungen Ihres Einkommens oder Vermögens müssen Sie daher unverzüglich mitteilen. Der ungedeckte Bedarf wird Ihnen als Leistung gewährt.

Ihr Bedarf zum Lebensunterhalt wird durch eine vom Gesetzgeber festgelegte Pauschale (sog. Regelbedarf) gedeckt.  Hinzu kommen die Kosten Ihrer Unterkunft und, bei Vorliegen der Voraussetzungen, besondere pauschalierte Mehrbedarfe sowie Sonderbedarfe. Die Kosten Ihrer Unterkunft werden dabei nur in angemessener Höhe berücksichtigt. Sind Ihre Unterkunftskosten zu hoch können in der Regel für eine Übergangszeit von maximal 6 Monaten die tatsächlichen Kosten Ihrer Unterkunft berücksichtigt werden. Für unregelmäßig anfallende Bedarfe müssen Sie von Ihrem Regelbedarf monatlich etwas ansparen.

Weitere Informationen zu den Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten Sie hier. Hinweise zu den angemessenen Kosten der Unterkunft der Stadt Heilbronn erhalten Sie hier.

Die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt soll nur eine vorübergehende Unterstützung sein. Ziel ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können. Sie müssen daher auch alle Möglichkeiten nutzen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Hierbei unterstützen wir Sie.