Neu im Jobcenter?
Bürgergeld neu beantragen
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selber sichern können, können Sie Geldleistungen zum Lebensunterhalt bekommen. Vorrangig vor einem Leistungsbezug aus Steuermitteln ist aber immer die Selbsthilfe, den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten.
Anspruchsvoraussetzungen
Sie können Bürgergeld bekommen, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Das bedeutet:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie sind erwerbsfähig und können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ganz ausreicht, um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken zu können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen. Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Ihr Bedarf zum Lebensunterhalt wird durch eine vom Gesetzgeber festgelegte Pauschale, dem sogenannte Regelbedarf oder auch Regelsatz, gedeckt. Hinzu kann die Übernahme der Kosten für Ihrer Unterkunft und Heizung kommen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können auch noch Mehrbedarfe sowie Sonderbedarfe gezahlt werden.
Weitere Informationen zum Regelbedarf und Mehrbedarf finden Sie auf unserer Homepage Geld zum Leben
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit können Sie umfangreichere Informationen zum Thema Bürgergeld erhalten.
Wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld?
Sie möchten das erste Mal Leistungen (Bürgergeld) beim Jobcenter Stadt Heilbronn beantragen?
Sie können Ihren Antrag schnell, sicher und einfach über unsere Jobcenter-App oder unseren Online-Service Jobcenter.digital bequem von zu Hause aus stellen und sind dabei unabhängig von unseren Öffnungszeiten.
Zeitaufwändiger und umständlicher ist die Antragstellung per Post, telefonisch oder per Fax. Auch der Einwurf in den Hausbriefkasten des Jobcenters Stadt Heilbronn ist möglich.
Die Antragstellung wirkt auf den Ersten des Monats zurück, sodass sich im Regelfall selbst durch eine Verzögerung in der Antragstellung keine negativen Auswirkungen ergeben.
Sie sind als Selbständige oder Selbständiger auf Unterstützung angewiesen?
Informationen finden Sie hier oder auch unter Erwerbseinkommen aus Selbständigkeit oder freiberuflicher Tätigkeit.
Antragstellung
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie nicht selbst sicherstellen können, können Sie Geldleistungen zum Lebensunterhalt bekommen.
Es ist wichtig, dass Sie vorher einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Die Antragstellung gilt dabei rückwirkend zum Ersten des Monats.
Bitte beachten Sie die Anspruchsvoraussetzungen für Bürgergeld.
Wenn alle Voraussetzungen von uns geprüft wurden, kann über Ihren Antrag endgültig entschieden werden. Hierzu müssen Sie dem Jobcenter die Nachweise einreichen, die für den Antrag gebraucht werden. Bei einer Online-Antragstellung geht die Antragstellung und auch das Übersenden der Unterlagen schneller und einfacher.
Leben Sie mit mehreren Personen in einem Haushalt, so bilden Sie im Regelfall gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Bedarfs der gesamten Bedarfsgemeinschaft eingesetzt wird. Der Antrag auf Bürgergeld wird daher auch immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gestellt.
Ein Antrag auf Bürgergeld können Sie beim Jobcenter Stadt Heilbronn auf verschiedenen Wegen stellen:
- Online – ganz einfach und unkompliziert
- über unsere Jobcenter-App – direkt vom Smartphone aus
- Persönlich – buchen Sie hierzu einen Termin
- Per Post / Einwurf in den Hausbriefkasten
- Telefonisch
- Per Fax
Die Gewährung von Bürgergeld soll nur eine vorübergehende Unterstützung sein.
Ziel ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können. Sie müssen daher auch alle Möglichkeiten nutzen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Hierbei unterstützen wir Sie.
Was brauche ich für die Antragstellung?
Nachweise für Persönliche Angaben
- Personalausweis oder
- Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder
- Aufenthaltstitel
Nachweise für Einkommen und Vermögen
- Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
- Lohnbescheinigung
- Kontoauszüge aus denen zum Beispiel folgende Geldeingänge hervorgehen:
- Renten
- Krankengeld
- Kindergeld
- Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
- Hinweis: Nachweise zu vorhandenem Vermögen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Jobcenter dazu auffordert.
Nachweise für Wohnen und Heizung
- Mietvertrag
- Heiz- und Nebenkostenabrechnung
- Mietquittungen
Weitere Nachweise
- Haben Sie in der Vergangenheit von einem anderen Jobcenter Leistungen erhalten (zum Beispiel Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II): Nachweise wie zum Beispiel Bewilligungsbescheid oder Leistungsnachweis.
- Falls Sie den Antrag auf Bürgergeld im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:
- positiv:Arbeitspapiere, auch Kündigungsschreiben oder eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe.
- positiv:Arbeitsbescheinigung. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen diesen Nachweis auszustellen.
- Nachweise über weitere Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen oder Unterlagen über Versicherungsbeiträge.
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der benötigten Nachweise nicht abschließend ist!
Hinweis für Wohnungslose
Wenn Sie aktuell keinen festen Wohnsitz haben und einen Antrag für Bürgergeld stellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Aufbaugilde Heilbronn. Ihre Antragstellung für Bürgergeld erfolgt dann direkt über die Aufbaugilde Heilbronn. Eine separate Terminbuchung bei uns im Jobcenter Stadt Heilbronn ist für die Antragstellung nicht notwendig.
Kontaktdaten der Aufbaugilde Heilbronn:
Fachberatungsstelle für Wohnungslose
Wilhelmstraße 26, 74072 Heilbronn
Telefon: 07131 770-350
Telefax: 07131 770-355
wohnungsnotfallhilfe@aufbaugilde.de
Offene Sprechstunde
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Andere Termine nach telefonischer Vereinbarung.